Wende

Credit Suisse Group zieht Gesuch um Rechtsschutz zurück

· Online seit 23.05.2023, 21:21 Uhr
Nach dem Rückzug des Gesuchs um vorsorglichen gerichtlichen Rechtsschutz durch die Credit Suisse Group AG hat das Bundesverwaltungsgericht das entsprechende Verfahren abgeschrieben. Dies geht aus einer Medienmitteilung vom Dienstagabend hervor.
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Die Credit Suisse Group (CSG) stellte das Gesuch, nachdem die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) am 19. März die Bank anwies, die AT1-Anleihen im Gesamtwert rund 16 Milliarden Franken vollständig abzuschreiben und zu löschen.

Die CSG war gemäss Abschreibungsentscheid der Ansicht, dass die Contingent Capital Awards von dieser Anweisung nicht betroffen seien. Diese würden nicht von ihr ausgegeben. Sie würden vielmehr von anderen Gruppengesellschaften ihren Angestellten als Teil der Vergütung zugesprochen. Laut Medienmitteilung verneinte die Finma diese Sichtweise in einer Verfügung vom 22. März.

Verfahren abgeschrieben

Das Bundesverwaltungsgericht hat als Bedingung für die Gewährung des vorsorglichen Rechtsschutzes die Einreichung einer Beschwerde gegen die Finma-Verfügung aufgestellt. Am 9. Mai hat die CSG jedoch dem Gericht mitgeteilt, dass sie sich gegen eine Beschwerde entschieden habe. Damit ist das zuvor eingeleitete Verfahren gegenstandslos geworden, und es wird abgeschrieben, wie das Gericht mitteilt.

Wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag gegenüber verschiedenen Medien bestätigte, sind gegen die Verfügung zur Abschreibung der AT1-Anleihen bisher rund 230 Beschwerden beim Gericht eingegangen. Diese umfassen ungefähr 2500 Beschwerdeführer. Diese Fälle sind alle hängig. Wann sie entschieden werden, ist offen.

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(sda)

veröffentlicht: 23. Mai 2023 21:21
aktualisiert: 23. Mai 2023 21:21
Quelle: BärnToday

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