Bundesratsentscheide

Diese Massnahmen drohen der Schweiz bei einer Strommangellage

23.11.2022, 16:29 Uhr
· Online seit 23.11.2022, 15:29 Uhr
Der Bundesrat hat die Massnahmen für den Fall einer Strommangellage am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Sie reichen von Sparappellen über Kontingentierungen bis zu Netzabschaltungen.
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Mit dem nahenden Winter könnte auch eine Strommangellage Realität werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnungsentwürfe mit den Massnahmen für einen solchen Fall in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 12. Dezember 2022.

Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Massnahmen an die Schwere der Mangellage und die aktuelle Situation angepasst und die Verordnungen erst dann in Kraft gesetzt werden, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung am Mittwoch.

Jede Stufe an Massnahmen solle schlimmere Folgen vermeiden

Sollte es trotz der bereits unternommenen Massnahmen des Bundesrats zugunsten einer gestärkten Stromversorgungssicherheit zu einer Strommangellage kommen, wird der Bundesrat mit zeitlich begrenzten Massnahmen die Stromversorgung regeln. Ziel der Interventionen sei es, die Netzstabilität und damit die Stromversorgung aufrechtzuerhalten, teilt der Bundesrat mit. «Jede Stufe an Massnahmen hat zum Ziel, schlimmere Folgen und härtere Massnahmen zu vermeiden.»

Der Bundesrat erarbeitete die Eskalationsstufen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Kantonen, um den volkswirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten und um Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren. Folgende Massnahmen sind geplant:

Im Falle einer unmittelbar drohenden Mangellage: 
Der Bund richtet zuerst dringliche Sparappelle an alle Stromverbraucher. Parallel dazu kann der Bundesrat bereits erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen. Sie erfolgen in Eskalationsschritten, angefangen bei Komforteinschränkungen wie dem Verbot von Objektbeleuchtungen bis hin zu einschneidenden Massnahmen wie Betriebsschliessungen. Ziel ist es, die auf die jeweilige Situation optimal angepassten Eingriffe umzusetzen, abhängig von der Versorgungssituation, von meteorologischen Bedingungen und den Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürfen nicht wesentlich tangiert werden.

Weitergehende Massnahmenstufe:

Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh können kontingentiert werden. Dies betrifft über 34'000 Grossverbraucher, die knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz ausmachen.

Die Fokussierung auf diese Verbrauchergruppe hat laut dem Bundesrat neben dem grossen Einsparpotenzial den Vorteil, dass die Massnahme verbindlich umgesetzt werden kann und deren Wirkung schnell messbar ist. Die Grossverbraucher haben in der Regel einen Stromzähler, der den Verbrauch im zeitlichen Verlauf misst und dem Verteilnetzbetreiber automatisiert übermitteln kann.

Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass Endverbraucher mit tieferem Jahresverbrauch heute meist noch nicht über diese Messmethode verfügen und daher die Einsparung weder berechnen noch messen können. Die Kontingentierung ist auf einen Tag oder einen Monat angelegt. Bei der Monatskontingentierung können Grossverbraucher das Kontingent nach ihren Bedürfnissen auf den Monat verteilt einsetzen. Auf den Winter 2023/24 hin werde für Unternehmen mit Betriebsstätten in unterschiedlichen Verteilnetzen eine Lösung erarbeitet, damit sie schweizweit kontingentiert werden könnten, kündigt der Bundesrat an.

Ultima-Ratio-Massnahme:

Als letztmögliche Bewirtschaftungsmassnahme sind Netzabschaltungen vorgesehen. Sie sollen einen umfassenden Netzzusammenbruch und somit einen Blackout verhindern. Zu diesem Zweck werden im Stromnetz einzelne Teilnetzgebiete abwechselnd abgeschaltet.  Verbrauchergruppen mit lebenswichtigen Dienstleistungen wie zum Beispiel die Energie- und Wasserversorgung, Blaulichtorganisationen oder die medizinische Grundversorgung können von Netzabschaltungen ausgenommen werden, sofern dies technisch möglich ist, was aber nur vereinzelt der Fall sein dürfte. Die Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung wären gravierend, mit folgenschweren Einschränkungen. Deshalb wird laut Bundesrat alles unternommen, um Netzabschaltungen zu verhindern.

Keine Ausnahmen vorgesehen

Der Bundesrat erachtet die Kontingentierung als eine wesentliche Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern. Deshalb seien keine Ausnahmen vorgesehen. Die Wirtschaft und insbesondere die Betreiber von Infrastrukturen für die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen seien jedoch auf einen flexiblen Umgang mit Kontingenten angewiesen.

Deshalb will der Bundesrat während diesem Winter versuchsweise in einem eingeschränkten Rahmen die Weitergabe von Kontingenten ermöglichen. Für den Winter 2023/24 strebt er eine umfassende Lösung an.

Für die konzessionierten Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (ÖV) gelten bei einer Kontingentierung besondere Bestimmungen. Sie basieren auf dem Bewirtschaftungsmodell ÖV bei einer Strommangellage, das die SBB als Systemführerin und Betreiberin eines eigenen Stromnetzes mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und dem Bundesamt für  Verkehr (BAV) erarbeitet hat. Eine separate Verordnung regelt, wie der versorgungsrelevante ÖV noch aufrechterhalten werden kann.

veröffentlicht: 23. November 2022 15:29
aktualisiert: 23. November 2022 16:29
Quelle: Today-Zentralredaktion

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