Jetzt ist es fix

E-Zigi-Raucher müssen künftig wieder Steuern zahlen

· Online seit 08.06.2023, 12:24 Uhr
Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen. So muss künftig auch wer eine elektrische Zigarette raucht, Tabaksteuern zahlen – unabhängig vom Nikotingehalt.
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Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten müssen beim Kauf der Produkte künftig Tabaksteuer zahlen. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen.

Die grosse Kammer hiess eine Änderung des Tabaksteuergesetzes in der Gesamtabstimmung mit 119 zu 42 Stimmen bei 30 Enthaltungen gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Eine Mehrheit der SVP-Fraktion wollte nicht auf das Geschäft eintreten. Ein entsprechender Antrag wurde aber mit 142 zu 40 Stimmen ohne Enthaltungen klar abgelehnt.

Umfassende Reform steht noch an

Mit ihrer ablehnenden Haltung stand die SVP im Rat allein da. Sophie Michaud Gigon (Grüne/VD) verwies auf die durch den Tabakkonsum entstehenden Gesundheitskosten. Die Preisgestaltung sei eines der wichtigsten Mittel, um Anreize gegen den Konsum besonders schädlicher Produkte zu schaffen.

Eine Besteuerung sei gerechtfertigt, denn es gehe nicht einfach um gewöhnliche Produkte, sagte Jörg Mäder (GLP/ZH). Vielmehr werde durch Nikotin das Belohnungssystem des menschlichen Körpers manipuliert.

Es handle sich um einen notwendigen Zwischenschritt, sagte Fabio Regazzi (Mitte/TI). Die Tabak-Besteuerung müsse aber grundsätzlich neu überdacht werden. Ein entsprechender Postulatsbericht ist gegenwärtig in Arbeit. Mehrere Rednerinnen und Redner wiesen darauf hin, dass eine umfassende Reform der Tabakbesteuerung erst noch bevorstehe.

Nikotingehalt ist nicht ausschlaggebend

Mit seinem Entwurf will der Bundesrat nach eigener Aussage dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen. Die Steuer soll entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten.

Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit - unabhängig vom Nikotingehalt.

Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten seien bewusst tief angelegt worden, schrieb der Bundesrat im Oktober in seiner Mitteilung zur Botschaft ans Parlament.

Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sollten nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Demgegenüber solle die höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.

SVP forderte tieferen Tarif – erfolglos

Wie schon der Ständerat im vergangenen März hatte auch der Nationalrat über mehrere Änderungsanträge zu befinden. Keine davon fand im Rat eine Mehrheit. Eine FDP-Minderheit wollte den Tarif zur Besteuerung von nachfüllbaren E-Zigaretten auf 15 Rappen pro Milliliter senken, eine SVP-Minderheit auf 11 Rappen.

Daniela Schneeberger (FDP/BL) und Mauro Tuena (SVP/ZH) warfen dem Bundesrat vor, er setze mit Blick auf die Erträge den Tarif höher an als nötig.

Zur Diskussion standen zudem unter anderem höhere Tarife für Tabakprodukte zum Erhitzen und elektronische Einweg-E-Zigaretten. Wegwerf-E-Zigaretten enthielten nicht wiederaufladbare Batterien und seien auch umweltpolitisch unsinnig, kritisierte Michaud Gigon.

Die Waadtländer Nationalrätin verlangte ohne Erfolg zudem höhere Steuern auf Tabakprodukte zum Erhitzen, wie beispielsweise das Produkt Iqos von Philip Morris. Ansonsten würden diese gegenüber E-Zigaretten preislich bevorteilt.

Eine Minderheit aus den Reihen der Linken und der GLP wollte ein grundlegend anderes Besteuerungsmodell nach Nikotingehalt. Eine Abstufung sei im Sinne der öffentlichen Gesundheit, sagte Samuel Bandahan (SP/NE).

Einnahmen für AHV und IV

Der Bundesrat rechnet durch die neue Steuer mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13,8 Millionen Franken. Das Geld soll zweckgebunden für die Mitfinanzierung von AHV und IV verwendet werden.

Schon bis 2012 wurden E-Zigaretten in der Schweiz besteuert. 2011 nahmen aber beide Räte eine Motion für eine Steuerbefreiung an. Die Befürworterseite führte damals ins Feld, dass E-Zigaretten hälfen, mit dem Rauchen aufzuhören. Ab April 2012 wurden in der Folge keine Steuern mehr erhoben.

Der damalige Motionär, der Solothurner SP-Ständerat Roberto Zanetti, räumte bei der Beratung der Revision des Tabaksteuergesetzes im Ständerat im vergangenen März selbstkritisch ein, seine Annahmen von damals hätten sich nicht bewahrheitet.

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(sda/roa)

veröffentlicht: 8. Juni 2023 12:24
aktualisiert: 8. Juni 2023 12:24
Quelle: Today-Zentralredaktion

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