Antworten zur CS-Krise

Kann eine Grossbank pleitegehen? Und was passiert dann mit meinem Geld?

17.03.2023, 09:34 Uhr
· Online seit 17.03.2023, 08:44 Uhr
Ist mein Geld bei der Credit Suisse noch sicher? Diese Frage stellte sich die Kundschaft bereits, seit bei der Bank in den vergangenen Wochen eine Negativmeldung die nächste jagte. Und mit der drohenden Bankenkrise ausgehend vom Silicon Valley haben die Ängste um das eigene Konto nochmals zugenommen. Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Mit der Finanzspritze der Schweizerischen Nationalbank (SNB) hat sich die Situation zwar etwas entschärft - eine Pleite scheint vorerst abgewendet. Der Aktienkurs der Credit Suisse kletterte nach der Rettungsaktion am Donnerstag wieder steil nach oben. Dies, nachdem die Nationalbank mitgeteilt hatte, «dass von den Problemen gewisser Bankinstitute in den USA keine direkte Ansteckungsgefahr für den Schweizer Finanzmarkt ausgeht». Man werde im Bedarfsfall der Credit Suisse Liquidität zur Verfügung stellen, berichteten die Zeitungen von CH Media.

Die CS ihrerseits kündigte an, diese Nothilfe im Umfang von 50 Milliarden Franken anzunehmen. Doch die Frage bleibt: Was passiert mit den CS-Einlagen, sollte es dennoch dereinst zu einem Konkurs kommen?

Kann eine Schweizer Grossbank überhaupt in Konkurs gehen?

Ja. Nachdem in der Finanzkrise 2008 offenbar wurde, dass Banken wie die UBS «too big too fail» sind, erarbeitete die Schweiz ein umfassendes Regelwerk, um zu verhindern, dass in Zukunft wieder der Steuerzahler für eine Grossbank einspringen muss. Das Konzept sieht explizit vor, dass eine Bank wie die CS pleite sein kann - aber ohne gleichzeitig das Finanzsystem mit in den Abgrund zu reissen. «Eine einzelne Bank muss in Konkurs gehen können», sagte kürzlich der Ökonom Aymo Brunetti.

Bereits in normalen Zeiten müssen UBS und CS jährlich nicht nur ein genügend grosses Eigenkapitalpolster vorweisen. Sie müssen auch darlegen, wie sie sich im Krisenfall selber wieder Kapital beschaffen könnten. Droht gar ein Konkurs, interveniert die Finanzmarktaufsicht (Finma). Sie hat dafür einen sogenannten Resolutionsplan ausgearbeitet. Darin ist festgehalten, wie eine Sanierung oder Liquidation einer systemrelevanten Bank durchgeführt wird. Bei einer Sanierung würde die Finma das Management suspendieren und den Umbau selbst vorantreiben.

Die CS leiht sich bis zu 50 Milliarden Franken von der Nationalbank. Der Rummel beschäftigt auch ihre Kundinnen und Kunden:

Was geschieht bei einer Pleite mit den Kundengeldern?

Ist eine Sanierung aussichtslos, entzieht die Finma einer Bank die Bewilligung zum Geschäftsbetrieb. Ein Konkursliquidator geht dann nach einem dreistufigen Plan vor. Zuerst werden sogenannte gesicherte und privilegierte Kundenguthaben bis 100'000 Franken mit den noch verfügbaren Aktiven der Pleitebank gedeckt und sofort ausbezahlt. Als privilegierte Einlagen gelten Guthaben bei in- und ausländischen Geschäftsstellen von Schweizer Banken und Wertpapierhäusern bis maximal 100'000 Franken je Gläubigerin und Gläubiger. Vor der Finanzkrise waren nur Guthaben bis 30'000 Franken geschützt.

Was, wenn die Bank nicht mehr genügend Mittel hat, um diese Gelder auszuzahlen?

Ist nicht ausreichend Geld vorhanden, so wird der fehlende Teil bis zu 100'000 Franken so weit wie möglich von der sogenannten Einlagensicherung Esisuisse gedeckt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert einiger Wochen. Ab 2028 sehen die Behörden gar vor, dass das Geld innert sieben Tagen fliesst. Ganz sicher sind aber auch die 100'000-Franken-Guthaben nicht: Reichen die 6 Milliarden Franken der Einlagensicherung nicht aus, werden die offenen Forderungen inklusive Säule-3a-Konten in der zweiten Konkursklasse - also zum Beispiel nach den Löhnen der Bankmitarbeitenden - geführt.

Die Politik begrüsst die SNB-Hilfe für die Credit Suisse. Um sein Vertrauen in die Grossbank unter Beweis zu stellen, hat FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann sogar CS-Aktien gekauft:

Quelle: Bundeshaus-Redaktion

Sind Guthaben über 100'000 Franken bei einer Pleite verloren?

Nein. Aber Kunden mit solchen offenen Beträgen müssen jetzt im Konkursverfahren darauf hoffen, dass für sie noch etwas übrig bleibt. Solche Forderungen werden in der dritten Konkursklasse geführt. Das heisst in den meisten Fällen, dass diese Kunden Verluste hinnehmen müssen. «Der Kunde erhält am Ende des Liquidationsverfahrens in der Regel einen Teil des ursprünglichen Guthabens, das in die dritte Konkursklasse aufgenommen wurde (genannt «Konkursdividende»), schreibt Esisuisse.

Was passiert mit meinen Aktien?

Wertschriften wie Aktien, Obligationen oder Fonds verwahrt die Bank im Auftrag der Kundinnen und Kunden. Ist eine Bank pleite, muss sie die Wertschriften herausgeben. Auch Hypotheken sind von einem Konkurs nicht betroffen. Die Verträge laufen weiter.

Was denkst du über die Schieflage der Credit Suisse? Hast du dein Geld abgezogen oder schenkst du der Bank weiterhin Vertrauen? Schreib es uns in die Kommentare.

(Aargauer Zeitung/osc)

veröffentlicht: 17. März 2023 08:44
aktualisiert: 17. März 2023 09:34
Quelle: Today-Zentralredaktion

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