Zur Kundgebung aufgerufen hatte die Rentnerinnen- und Rentner-Kommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) zusammen mit verschiedenen Gewerkschaften sowie Senioren- und Seniorinnen-Organisationen, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtet. Im Zentrum der Forderungen stand eine 13. AHV-Rente.
Die zusätzliche Rente könne finanziert werden, sagte Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB und Nationalrat (PS/VD), auf der Rednertribüne. Die AHV habe zuletzt 1,7 Milliarden Gewinn gemacht und über die Mehrwertsteuer würden nächstes Jahr zwei Milliarden dazu kommen.
Einführung der AHV brauchte mehrere Anläufe
Per 1. Januar 1948 wurde die AHV in Kraft gesetzt. Seit damals erfuhr das Bundesgesetz zehn Revisionen. Die Minimalrente betrug 1948 laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 40 Franken, was unter Berücksichtigung der Teuerung heutzutage etwa 194 Franken entsprechen würde. Im Vergleich dazu liegt die Maximalrente 2023 bei 2450 Franken.
Vor 1948 sei die Fürsorge für erwerbsunfähige und betagte Menschen in der Schweiz bis ins 19. Jahrhundert weitgehend Sache von Familienangehörigen, gemeinnützigen Organisationen und der Kirche gewesen, schreibt das BSV in einem Hintergrunddokument zum 75-Jahre-Jubiläum der AHV. In den 1880er-Jahren wurden hierzulande dann – unter dem Eindruck der Massenarmut der Fabrikarbeiterfamilien – Forderungen nach Sozialversicherungen laut.
1925 wurde die Verfassungsgrundlage für die Schaffung der AHV vom Volk angenommen. 1931 scheiterte dann die erste AHV-Vorlage an der Urne. 1947 wurde das Bundesgesetz über die AHV dann im zweiten Anlauf mit einem Ja-Stimmenanteil von 53 Prozent vom Volk angenommen.
(sda)