Fragen und Antworten

Werde ich gefeuert, wenn ich am Frauenstreik 2023 teilnehme?

· Online seit 07.06.2023, 06:00 Uhr
Am 14. Juni ist es wieder so weit: Die Schweiz wird in ein violettes Meer getaucht, wenn Frauen ihre Arbeit niederlegen und die Strassen einnehmen. Doch wofür streiken die Frauen überhaupt? Und was passiert, wenn ich von der Arbeit fernbleibe?

Quelle: BärnToday / Warner Nattiel / Beitrag vom 14. Februar 2023

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Was passiert am 14. Juni 2023?

Am 14. Juni findet der dritte schweizweite Frauenstreik statt – nach 1991 und 2019. Ein Bündnis aus verschiedenen Kräften ruft zum Feministischen Streik auf, wie der Frauenstreik dieses Jahr offiziell heisst. Darunter Gewerkschaften, feministische Kollektive, SP, Grüne, Juso sowie die Jungen Grünen.

Der Frauenstreik hat zwei Schwerpunkte, erklärt Elisabeth Fannin, Mediensprecherin der Unia. «Einerseits legen Frauen in den Betrieben ihre Arbeit nieder, streiken und machen Protestpausen. Andererseits finden in vielen Schweizer Ortschaften Demonstrationen statt.»

Warum streiken die Frauen?

Die Gewerkschaften fokussieren auf die Situation am Arbeitsplatz. Unter dem Motto ‹Lohn, Zeit, Respekt› sollen sich Frauen am 14. Juni bei ihren Betrieben für verbesserte Arbeitsbedingungen einsetzen.

«Wir fordern Respekt, mehr Lohn und mehr Zeit», so Fannin. «Typische Frauenberufe» müssten aufgewertet werden. «Wir wehren uns gegen die Lohn- und Renten-Ungleichheit sowie gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz», ergänzt Fannin.

Wie kann ich als Arbeitnehmerin streiken?

Arbeitnehmerinnen sollen sich in Gruppen zusammenschliessen und konkrete Anliegen ausarbeiten, die die Situation an ihrem Arbeitsplatz verbessern. «Das machen sie am besten mit der Unterstützung ihrer Gewerkschaft», ergänzt Fannin.

Über den Tag verteilt gibt es drei offizielle Streikpausen, an denen Frauen ihre Arbeit niederlegen:

  • 10.46 Uhr
  • 13.33 Uhr
  • 15.24 Uhr

Wozu dienen die Streikpausen?

Die Streikpausen gibt es für «Frauen, die sich noch nicht konkret mit den Anliegen an ihren Arbeitsplätzen auseinandersetzen oder Forderungen aufstellen konnten», so Fannin.

Um 10.46 Uhr machen die Frauen Lärm gegen die Lücke in der Frauenrente. «Frauen arbeiten jeden Tag ihres Lebens 2 Stunden und 46 Minuten, ohne dass dies zu ihrer Rente beiträgt», heisst es auf der offiziellen Streikseite 14juni.ch.

So haben Frauen bis zum Zeitpunkt des Lärmmachens nicht für ihre Rente gearbeitet – gerechnet von einem Arbeitsbeginn um 8 Uhr.

Um 13.33 Uhr verschränken Frauen die Arme, «weil sie den Boden unter den Füssen verlieren». Denn: Laut einem Bericht des Bundesrats erhalten Frauen über ihr gesamtes Leben 43,2 Prozent weniger Lohn als Männer (Teilzeit einberechnet). 43,2 Prozent entsprechen knapp 3.5 Stunden eines Arbeitstags, in denen frau von 13.30 Uhr bis 17 Uhr gratis arbeitet.

Um 15.24 Uhr sagen die Frauen «Ciao Schaffe!». Dieser Zeitpunkt zeigt den Equal Pay Gap auf. Ab diesem Zeitpunkt arbeiten Frauen täglich gratis – Darum heisst es: «Kein Lohn? Keine Arbeit!» und «Alles steht still».

Was ist der Unterschied von Streik und Demonstration?

Die Streiks fokussieren auf die Arbeitsbedingungen. Es geht darum, die Situation am Arbeitsplatz langfristig zu verbessern. Dafür brauche es gute Gesamtarbeitsverträge (GAVs). «Nur gute Gesamtarbeitsverträge verbessern die Arbeitsbedingungen», erklärt Unia-Sprecherin Fannin.

Bei den Demonstrationen, die am Abend stattfinden, hätten gesellschaftliche Forderungen Platz, die über die Arbeit hinaus gehen, so Fannin. Sie unterstreicht die Bedeutung der Kundgebungen: «Bei den Demos machen wir die Anliegen der Frauen sichtbar.»

Darf ich überhaupt streiken?

Ja, Streiken ist das Recht eines jeden, einer jeden Arbeitnehmenden. Das Streikrecht ist seit 1999 in der Verfassung verankert.

Kann mir ein Arbeitgeber kündigen, wenn ich am 14. Juni streike?

Wenn eine Frau während der Arbeitszeit an die Demo gehen möchte, soll sie sich beim Arbeitgeber abmelden, sonst kann ihr gekündigt werden. Jedoch: «Es wäre ein Affront gegenüber arbeitenden Frauen, wenn Arbeitgeber mit Kündigungen drohen würden, wenn sich Frauen für ihre verfassungsmässig garantierten Rechte einsetzen», erklärt Fannin von der Unia.

Sie empfiehlt allen Frauen, nur in einer Gruppe mit Arbeitskolleginnen zu streiken. Alleine gerate man eher unter Druck und traue sich nicht zu streiken. Es ist ausserdem der beste Schutz gegen Konsequenzen – wie etwa eine Kündigung.

Was kann ich machen, wenn mein Arbeitgeber mit der Kündigung droht?

«Wenn ein Arbeitgeber repressiv wird und Drohungen ausspricht, dann soll man sich unbedingt bei der Gewerkschaft seiner Branche oder in seinem Betrieb melden und sich mit den anderen Frauen zusammentun», erklärt Fannin.

Wie kann ich als Arbeitgeberin meine Mitarbeitenden am 14. Juni unterstützen?

Arbeitgeberinnen können den Frauen das Streiken ermöglichen und sich mit deren Forderungen auseinandersetzen. Ein Arbeitgeber soll sich selbst am 14. Juni zurücknehmen – vor allem, wenn er ein Mann ist.

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Ich bin ein Mann – darf ich auch streiken?

Grundsätzlich dürfen alle Personen, egal welchen Geschlechts, demonstrieren. Doch: Frauen und andere von Diskrimination betroffene Personen stehen am 14. Juni im Vordergrund.

«Männer sollen sich im Hintergrund halten und die Bühne den Frauen überlassen», beschreibt Fannin die Rolle der Männer am Frauenstreik. Sie können die Frauen am Tag unterstützen, indem sie etwa die Kinderbetreuung organisieren und die Frauen entlasten – damit diese demonstrieren gehen können.

Das war der Frauenstreik 2019:

Quelle: TeleZüri / Beitrag vom 15. Juni 2019

veröffentlicht: 7. Juni 2023 06:00
aktualisiert: 7. Juni 2023 06:00
Quelle: Today-Zentralredaktion

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