Notstand

Regierungsrat ruft Notlage im Asylwesen aus

17.01.2023, 18:17 Uhr
· Online seit 13.01.2023, 09:33 Uhr
Der Platz für Asylsuchende im Aargau wird immer rarer. Deshalb ruft der Kanton nun die Notlage aus. Das ermöglicht dem Regierungsrat zusätzlichen Handlungsspielraum, um weitere Plätze für Geflüchtete sicherzustellen.
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Seit längerem ist bekannt, dass die Situation im Asylwesen im Kanton Aargau angespannt ist. Der hohe Zustrom von Geflüchteten bedingt die Schaffung von zusätzlichen Unterkunftsplätzen. Die verfügbaren 650 Reserveplätze bei Kanton und Gemeinden reichen voraussichtlich nur noch bis Ende Februar 2023 aus, heisst es in einer Mitteilung. Prognosen des Staatssekretariats für Migration zeigten, dass auch in den nächsten Wochen täglich rund 20 Schutzsuchende aus der Ukraine und weitere Personen aus dem Asylbereich zugewiesen werden dürften.

Der Regierungsrat hat deshalb die Notlage im Kanton ausgerufen. So soll der Regierungsrat zusätzliche Möglichkeiten bekommen, um weitere Plätze für geflüchtete Personen sicherzustellen.

Grosse Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung

Dabei stehe die Nutzung von kommunalen unterirdischen Schutzbauten, wie beispielsweise Sanitätsstellen, im Vordergrund. Die ersten drei Anlagen werden in Aarau, Birmenstorf und Lenzburg in Betrieb genommen, damit sollen insgesamt 560 zusätzliche Unterkunftsplätze geschaffen werden. Es sollen auch Unterkünfte dazugemietet werden – etwa Mehrfamilienhäuser, ehemalige Hotels oder leerstehende Pflegeheime.

Der Aargau stehe mit dem Problem nicht alleine da, auch andere Kantone hätten Mühe. Dabei hilft die Aargauer Bevölkerung fleissig mit, 43 Prozent der Ukraine-Geflüchteten sind in Privatunterbringung.

Regierungsrat kann noch weiter gehen

Dank der Notlage könnten Gemeinden dazu verpflichtet werden, Anlagen für die Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Priorität haben dabei Sanitätsstellen. Zudem kann der Zivilschutz aufgeboten werden. Sollte dies nicht ausreichen, könne der Kanton im äussersten Notfall Gemeinden und Privateigentümer per Beschlagnahmungsverfügung verpflichten, geeignete Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat wolle mit dieser Möglichkeit jedoch zurückhaltend umgehen. Gemäss Jean-Pierre Gallati, Vorsteher Departement Gesundheit und Soziales, müssen private Liegenschaftseigentümer jedoch nicht sofort um ihre Gebäude fürchten. Die Verfügung könne beispielsweise auch lediglich eine Strasse bei einem geeigneten Objekt betreffen, die in Privatbesitz ist, wie er zu Tele M1 sagt.

Als Erstes sollen nun aber drei Anlagen in Betrieb gehen, dies an den Standorten Aarau, Lenzburg und Birmenstorf. Damit werden 560 Plätze geschaffen. Im Geschützten Spital Aarau (GOPS) gibt es 160 Plätze, im öffentlichen Schutzraum Birmenstorf 200 und in der ehemaligen Bereitstellungsanlage in Lenzburg 200 Plätze.

Einfacheres Baubewilligungsverfahren

Nebst der Ausrufung der Notlage hat der Regierungsrat auch eine Notverordnung erlassen. Diese ermöglicht Lockerungen im Verfahren von Baubewilligungen. So können geeignete Unterkünfte schneller genutzt werden. Die Notlage und die Notverordnung sollen aufgehoben werden, sobald sich eine Entspannung der Lage einstellt.

veröffentlicht: 13. Januar 2023 09:33
aktualisiert: 17. Januar 2023 18:17
Quelle: ArgoviaToday

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