Diese 18 Berner Schlösser und Gebäude erhalten Geld aus dem Lotteriefonds
Der Kanton Bern unterstützt seit 2006 den aufwendigen und kostspieligen Unterhalt von ausgewählten herausragenden Baudenkmälern mit wiederkehrenden Beiträgen aus dem Lotteriefonds. Damit sollen diese für den Kanton einzigartigen Bauten erhalten und für die Bevölkerung zugänglich und attraktiv bleiben, steht in einer Mitteilung des Kantons.
Für die Jahre 2025 bis 2028 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat jährlich rund 4,4 Millionen Franken für die Instandhaltung. Für Massnahmen zur Instandsetzung beantragt er einen Rahmenkredit von insgesamt rund 14,2 Millionen Franken.
Strenge Kriterien
Um von den ausserordentlichen Beiträgen aus dem Lotteriefonds profitieren zu können, müssen die Baudenkmäler strenge Kriterien erfüllen. Die neue Geldspielgesetzgebung von 2021 verlangt, dass die Baudenkmäler abgesehen von ihrer geschichtlich und baulich herausragenden Bedeutung als «Wahrzeichen der Region» gelten und gemeinnützigen Trägerschaften gehören, die sich dem Erhalt und der Pflege dieser Objekte verpflichten.
Die Baudenkmäler müssen öffentlich zugänglich sein, damit die Bevölkerung von diesem einmaligen kulturellen Erbe profitieren kann. Viele Objekte bieten Angebote für die ganze Familie wie etwa Besichtigung, Museen oder zugängliche Parkanlagen. «Mit den Beiträgen aus dem Lotteriefonds trägt der Regierungsrat dazu bei, dass diese herausragenden Baudenkmäler im Kanton Bern auch für künftige Generationen erhalten bleiben», sagt Regierungspräsident Philippe Müller.
(pd/mfu)