Bern
Kanton Bern

Stimmenzählen am Wahlsonntag: Das musst du dazu wissen

Abstimmungssonntag

Du wurdest als Wahlhelfer aufgeboten? Das droht, wenn du schwänzt

· Online seit 08.06.2024, 16:01 Uhr
Am Sonntag wird in der Schweiz wieder abgestimmt. Damit die Abstimmungsresultate korrekt verkündet werden können, muss jede einzelne Stimme gezählt werden. In vielen Gemeinden werden für diese Arbeit zufällig Bürgerinnen und Bürger ausgewählt. Was du tun musst, wenn du verhindert bist und welche Busse droht, wenn du dem Stimmenzählen unentschuldigt fernbleibst, erfährst du hier.
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Am Sonntag wird in der Schweiz über die Prämien-Entlastungs-Initiative, die Kostenbremse-Initiative, das Stromgesetz und die Stopp-Impfpflicht-Initiative abgestimmt. An jedem Wahlsonntag braucht es in sämtlichen Schweizer Gemeinden zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, welche beim Stimmenzählen helfen.

Dies ist auch in der Stadt Bern nicht anders. Nebst Freiwilligen, die als ständiges Mitglied im Stimmausschuss dabei sein können, werden für jede Abstimmung zusätzliche Stimmberechtigte aufgeboten. «Alle Stimmberechtigten sind verpflichtet, periodisch als Mitglied des Stimmausschusses zu amten», schreibt die Stadt Bern auf ihrer Webseite.

Sich fürs Stimmenzählen ohne Nennung des Grundes abzumelden, ist in der Stadt Bern nicht möglich, wie Stadtschreiberin Claudia Mannhart auf Anfrage von BärnToday schreibt: «Eine Dispensation kann nur gewährt werden, wenn die Mitwirkung der betroffenen Person aus wichtigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.» Wichtige Gründe seien Krankheit, dienstliche Verpflichtungen wie Militärdienst sowie schulische und berufliche Gründe.

«Dispensationsgesuche sind hinreichend zu begründen und nach Möglichkeit zu belegen», schreibt Mannhart weiter. Eine Dispensation müsse innert zehn Tagen gemeldet werden. Wird das Gesuch bewilligt, wird man für einen der nächsten Abstimmungs- oder Wahltermine aufgeboten.

Schwänzen wird teuer

Den Termin einfach zu schwänzen, ohne sich abzumelden, kann übrigens sehr teuer werden: «Erscheint eine Person unentschuldigt nicht oder weigert sich jemand, als nichtständiges Mitglied des Stimmausschusses zu amten, kann dies mit einer Busse von bis zu 1000 Franken bestraft werden», schreibt Claudia Mannhart.

Auch in Berner Gemeinden mit weniger Einwohnerinnen und Einwohnern gehört das Stimmenzählen zu den Bürgerpflichten. So auch in Lyss im Seeland. Auch in Lyss braucht es einen triftigen Grund wie eine schwere Krankheit oder Invalidität, um sich rechtmässig abmelden zu können. In der Regel habe man ja ein Arztzeugnis, schreibt Gemeindeschreiber Daniel Strub auf Anfrage.

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Wenn jemand kurzfristig erkranke, könne man sich auch noch am Morgen des Abstimmungs- oder Wahltages telefonisch abmelden. «Wir arbeiten mit rund 40 Personen zusammen und da möchte ich niemanden mit einer schweren Grippe, der dann alle anderen ansteckt», so Strub. «Und jemandem, der sich am Samstag auf dem Bike sämtliche Knochen gebrochen hat, können wir ja die Arbeit auch nicht zumuten.» Ein Beweis müsse im Nachhinein aber trotzdem erbracht werden. Personen, die wegen einer kurzfristigen Krankheit oder wegen eines Unfalls ausfallen, werden spätestens für den Ausschuss im Folgejahr wieder aufgeboten, erklärt Strub.

Auch in Lyss kommt einem ein unentschuldigtes Fernbleiben teuer zu stehen, wie Gemeindeschreiber Daniel Strub schreibt: «Der Gemeinderat Lyss büsst dies mit 500 Franken.» Die Busse wird jedoch noch nicht direkt nach dem ersten verpassten Termin ausgesprochen. In einem ersten Schritt wird eine Busse angedroht, nach unentschuldigtem Verpassen des Folge-Aufgebots wird die Gebühr dann effektiv eingefordert.

Nicht überall gleiches System

Im Kanton Bern gibt es aber auch Gemeinden, die nur einen ständigen Stimmausschuss haben und keine zusätzlichen Personen fürs Stimmenzählen aufgeboten werden. Dies ist beispielsweise in Münsingen, Worb oder Belp so, wie die drei Gemeinden auf Anfrage mitteilen.

veröffentlicht: 8. Juni 2024 16:01
aktualisiert: 8. Juni 2024 16:01
Quelle: BärnToday

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