Unterstützung vom Kanton
Landeskirchen sollen 30 Millionen Franken pro Jahr erhalten
· Online seit 13.05.2024, 09:06 Uhr
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Das letzte Wort hat der Grosse Rat. Er entscheidet in der Herbstsession über den Kredit. Grundlage für das neue Finanzierungssystem ist das totalrevidierte Kirchengesetz. Das Geld soll ab 2026 fliessen.
Die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche erbringen laut Regierung jährlich gesamtgesellschaftliche Leistungen im Wert von über 225 Millionen Franken. Darin sind auch über 830'000 Stunden Freiwilligenarbeit enthalten, was einem Gegenwert von 44,7 Millionen Franken entspricht.
(sda/mfu)