Bern

Wolf reisst in der Region Gantrisch 15 Schafe – Herdenschutz laut Kanton Bern oft mangelhaft

Abschuss?

Nach Wolfsrissen in der Region Gantrisch – genügte der Herdenschutz?

30.04.2024, 19:04 Uhr
· Online seit 29.04.2024, 16:11 Uhr
In der Region Gantrisch hat ein Wolf seit Mitte April 15 Schafe gerissen. Allerdings galten nur drei Tiere als genügend geschützt. Deshalb kommt ein Abschuss des Wolfes noch nicht infrage. Wolfsschützer begrüssen das, während die Bauern sagen, der Wolf habe gelernt, Schutzmassnahmen zu umgehen.
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Die «Berner Zeitung» und «Der Bund» berichteten, dass in der Region Gantrisch seit dem 15. April insgesamt 14 Schafe gerissen worden sind. Wie ein TeleBärn-Zuschauer meldet und der Kanton Bern auf Anfrage bestätigt, ist am Montag ein weiterer Riss in der Gemeinde Rüschegg dazugekommen.

Das kantonale Jagdinspektorat geht davon aus, dass es sich um einen einzelnen Wolf handelt, der in der Region umherstreift. Eine DNA-Analyse laufe noch, weshalb dies noch nicht abschliessend gesagt werden könne.

Die ersten Risse wurden in der Gemeinde Guggisberg nahe Sangernboden verzeichnet, wo drei Lämmer starben. Weitere Risse folgten in Rüschegg, Rüeggisberg und Oberbalm, wie eine Karte des Berner Bauernverbands zeigt:

Nur drei Tiere genügend geschützt

Von den 14 gerissenen Auen und Lämmern galten nur deren drei als genügend geschützt. Beim Riss vom Montag in Rüschegg muss dies von den kantonalen Herdenschutzberatern noch beurteilt werden.

Relevant ist diese Einschätzung der Behörden nicht nur für die Bauern, die nur noch Entschädigungen erhalten, wenn sie ihre Tiere genügend vor dem Wolf geschützt hatten, sondern auch für einen möglichen Abschuss des Wolfes. Gemäss Gesetz darf ein Wolf im Kanton Bern erst zum Abschuss freigegeben werden, wenn er sechs Kleinwiderkäuer in geschützter Situation gerissen hat.

David Gerke von der Gruppe Wolf Schweiz sagt gegenüber TeleBärn, präventive Abschüsse seien nicht sinnvoll. Bei den Abschüssen im Wallis seien kürzlich vor allem Wölfe geschossen worden, die nie ein Nutztier gerissen haben. Schafbauer Christian Nydegger entgegnet, ein Zaun halte den Wolf nicht davon ab, Schafe anzugreifen und zu töten. Das habe er selber kürzlich bei seinen Tieren erlebt.

Bauernverband appelliert an Schafhalter

Der Abschuss von Wölfen ist in der nationalen Jagdverordnung geregelt. Die Entschädigungszahlungen sind Sache des Kantons Bern. Dort gilt seit dem 1. Dezember 2023 die neue Wildschadenverordnung, die nur noch Zahlungen an Schafhalterinnen und -halter vorsieht, wenn die Tiere genügend vor dem Wolf geschützt waren. Der Berner Bauernverband hat seine Mitglieder bereits vor einigen Tagen erneut auf diese neue Handhabung aufmerksam gemacht. Denn der Herdenschutz war laut der Beurteilung der kantonalen Behörden bei den meisten Rissen in der Region Gantrisch nicht ausreichend.

Entscheidend ist beim Schutz der Schafe, dass der Zaun mindestens 90 Zentimeter hoch ist, mindestens 4 Litzen (4 Drähte) hat und eine Stromstärke von mindestens 3000 Volt aufweist. Ausserdem spiele es eine Rolle, ob bereits bekannt ist, dass sich ein Wolf in einer Region bewegt und die Halterinnen und Haltern von Nutztieren den Schutz ihrer Tiere kontrolliert haben.

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veröffentlicht: 29. April 2024 16:11
aktualisiert: 30. April 2024 19:04
Quelle: BärnToday

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