Ab welchem Betrag muss man gefundenes Geld abgeben?
Der Umgang mit Fundgegenständen und Bargeld ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) klar geregelt: «Wer eine verlorene Sache findet, hat den Eigentümer davon zu benachrichtigen und wenn er ihn nicht kennt, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen». Dieses Gesetz kommt dann zum Zug, wenn der Wert eines Fundgegenstandes 10 Franken übersteigt. Zusätzlich besagt Artikel 722 des ZGBs: «Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.»
Anders sieht es jedoch aus, wenn man beispielsweise im Zug oder Bus oder in einem öffentlich zugänglichen Gebäude wie einem Parkhaus Geld findet. Hier ist die Finderin oder der Finder dazu verpflichtet, das Geld unverzüglich abzugeben.
Gebühr bei Abholung fällig
Landet der verlorene Gegenstand in einem der Fundbüros, können Gebühren bei der Abholung anfallen. Wie hoch diese sind, wird nicht im ZGB geregelt, sondern individuell festgelegt. So beträgt die Rückgabegebühr bei der SBB beispielsweise 20 Franken für Kunden ohne ein Abonnement, 10 Franken für Personen mit einem Halbtax und Jahresabonnement und 5 Franken für Personen mit einem Generalabonnement (GA).
Zum Vergleich: Bei Bernmobil beträgt die Rückgabegebühr für die meisten Gegenstände 5 Franken. Für elektronische Geräte wie Smartphones oder Laptops werden 10 Franken verlangt und Kinderutensilien wie Stofftiere oder Spielzeuge werden kostenlos zurückgegeben.
Etwas anders sieht es im Fundbüro der Stadt Bern aus, hier richtet sich die Rückgabegebühr nach dem Wert des Fundgegenstandes. Die Stadt verlangt eine Gebühr von fünf Prozent des geschätzten Wertes des Gegenstandes.
Wie oft wird etwas abgegeben?
Im Fundbüro der Stadt Bern wurden letztes Jahr 6133 Gegenstände abgegeben, wie die Orts- und Gewerbepolizei mitteilt. Das sind über 1000 mehr als im Vorjahr, damals wurden 5122 Gegenstände abgegeben. Beim abgegebenen Bargeld lag der Wert vergangenes Jahr nur leicht über dem vorderen Jahr: 2023 wurde Geld in der Höhe von 4060 Franken abgegeben, 2022 waren es 3980 Franken.
Von allen Fundsachen, die sich im Stadtberner Fundbüro befinden, wurden letztes Jahr 2403 Gegenstände abgeholt. Zum Vergleich: 2022 waren es 2373 Gegenstände, die vermittelt werden konnten.
Auch Bernmobil verzeichnet eine Zunahme von Fundgegenständen, wie das Unternehmen auf Anfrage angibt. 2023 wurden in den Trams und Bussen 7001 Gegenstände gefunden, 2022 waren es noch 6720. Beim gefundenen Bargeld werde keine Statistik geführt, da sich der Betrag auf wenige hundert Franken pro Jahr belaufe, heisst es bei Bernmobil weiter.
(niz/raw)
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