Wegen offenem Fumoir

Besitzer der Berner Cuba Bar kassiert Busse

· Online seit 05.03.2024, 08:19 Uhr
Per Gesetz darf nur in abgeschlossenen Räumen geraucht werden. Im September 2022 wurde bei einer Kontrolle festgestellt, dass es in der Cuba Bar in Bern zwischen dem Fumoir im Untergeschoss und dem restlichen Lokal keine Türe gab. Nun wurde der Besitzer des Lokals zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Nebst der fehlenden Tür habe auch ein «Zutritt unter 18 verboten»-Schild am Eingang des Fumoirs gefehlt, berichtet «20 Minuten». Zudem hätten die Kontrolleure auch festgestellt, dass es zu laut ist: Zwischen 00.13 und 01.11 Uhr sei ein Lärmpegel von 98,9 Dezibel gemessen worden. Erlaubt wären 93 Dezibel.

Wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz kassiert Sami Güven, Betreiber der Cuba Bar, nun einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland. Er muss 300 Franken Busse plus 150 Franken Gebühren zahlen.

Betreiber gibt Fehler zu

Güven bestätigt, dass die Türe zum Fumoir gefehlt habe. «Sie war einige Tage zuvor kaputtgegangen und die Türe, die wir neu bestellt hatten, war noch nicht angekommen», so der Betreiber der Cuba Bar gegenüber «20 Minuten». Den Bestellschein hätte er den Behörden gezeigt – gebracht habe es aber nichts. Das «Zutritt unter 18 verboten»-Schild habe gefehlt, weil es an der fehlenden Türe angebracht gewesen sei. «Es ist klar, eigentlich hätten wir das Fumoir in der Zeit schliessen sollen», gibt er gegenüber der Newsplattform zu.

Ob es nur Zufall gewesen sei, dass die Kontrolle genau zu der Zeit, als die Türe kaputt gewesen sei, auftauchte, wisse er nicht. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

(lae)

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veröffentlicht: 5. März 2024 08:19
aktualisiert: 5. März 2024 08:19
Quelle: BärnToday

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