Abstimmung am 9. Juni

Prämienentlastungsinitiative: Das Wichtigste in Kürze

29.04.2024, 07:50 Uhr
· Online seit 25.04.2024, 17:54 Uhr
Die Initiative der SP will, dass mehr Menschen von staatlichen Prämienverbilligungen profitieren. Für viele Personen und Familien sei die Krankenkasse zu teuer geworden. Die Gegner warnen vor höheren Steuern und verweisen auf einen Gegenvorschlag.

Quelle: Bundeshaus-Redaktion

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Worum geht es bei der Prämienentlastungsinitiative?

Die Initiative der SP verlangt, dass niemand mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden muss. Mehr Menschen sollen also von Prämienverbilligungen profitieren, finanziert durch Bund und Kantone, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Kosten tragen soll.

Argumente für die Prämienentlastungsinitiative

Die Krankenkassenprämien haben sich innert zwanzig Jahren mehr als verdoppelt. Weil die Löhne nicht Schritt halten können, hätten immer mehr mittelständische Personen und Familien Mühe, die Rechnungen zu bezahlen, argumentiert das Initiativkomitee. Muss der Staat vermehrt Kosten übernehmen, erhöhe sich der Druck auf die Politik, die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen.

Argumente gegen die Prämienentlastungsinitiative

Die Initiative sei Symptombekämpfung und löse das Problem der steigenden Gesundheitskosten nicht, sagt die Gegnerschaft. Laut dem teuersten Szenario des Bundes kostet die Initiative bis 2030 rund 12 Milliarden Franken jährlich. Diesen Betrag müssten die Steuerzahlenden berappen, warnt das Nein-Komitee. Der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament sei der richtige Weg.

Gegenvorschlag

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die Kantone jeweils selbst festlegen, welchen Anteil am verfügbaren Einkommen die Prämien ausmachen dürfen. Zudem müssen Kantone, welche heute vergleichsweise wenig Prämienverbilligungen zahlen, ihre Leistungen auf ein Mindestmass aufstocken. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Parolenspiegel

Ja: SP, Grüne

Nein: SVP, FDP, Die Mitte, GLP

veröffentlicht: 25. April 2024 17:54
aktualisiert: 29. April 2024 07:50
Quelle: Bundeshaus-Redaktion

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