Grosser Rat will Stimmrecht für mehr Menschen mit geistiger Behinderung
Das Anliegen, dass Menschen mit einer umfassenden Beistandschaft das Stimm- und Wahlrecht ausüben sollen dürfen, stösst im Grossen Rat auf grossen Anklang. Nur die SVP stimmte dagegen. Der Regierungsrat muss nun die gesetzlichen Grundlagen prüfen, bevor in einem nächsten Schritt das Berner Stimmvolk darüber entscheiden könnte.
Von Demokratie profitieren dürfen
Hasim Sancar, Grossrat Grüne, hat den Vorstoss eingereicht. Er findet es ungerecht, dass Menschen mit einer umfassenden Beistandschaft nicht abstimmen dürfen. «Jede Person in unserer Gesellschaft gehört zu uns und sie sollten wie alle anderen von unserer Demokratie profitieren dürfen.»
Katharina Baumann, Grossrätin EDU, bläst ins selbe Horn: «Ich finde es wichtig, dass diese Menschen diese Freiheit und das Grundrecht in unserem Kanton frei leben dürfen.»
Quelle: BärnToday / Warner Nattiel
Gefahr des Missbrauchs
Anders sieht das Thomas Knutti, SVP-Grossrat. Er sieht die Gefahr, dass ein Missbrauch entstehen könnte. Diskriminierend findet er es nicht, dass gewisse Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht wählen und abstimmen dürfen. Und er ergänzt: «Es bringt am Schluss niemandem etwas.»
Quelle: BärnToday / Warner Nattiel
Schweiz von UNO gerügt
«Es ist ein unbestrittenes Recht, das sie haben sollen dürfen», sagt Prisca Lanfranchi, Geschäftsführerin Kantonale Behindertenkonferenz Bern. Die Schweiz sei dieses Jahr von der UNO-Behindertenrechtskonvention gerade wieder gerügt worden, weil sie einigen Menschen das politische Recht vorenthalte.
Jonas Gerber, Mediensprecher des Dachverbands Inclusion Handicap, erklärt: «Es gibt in der Gruppe von Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung sehr viele Leute, die diese Rechte wahrnehmen können und wollen.» Es sei eine Chance und kein Risiko.
Quelle: BärnToday / Warner Nattiel
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