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Angriff auf YB-Fanzug in Herzogenbuchsee 2017: Noch immer laufen Gerichtsverfahren

Herzogenbuchsee

Angriff auf YB-Fanzug: Noch immer laufen Gerichtsverfahren

26.06.2023, 07:58 Uhr
· Online seit 26.06.2023, 07:00 Uhr
Fast sechs Jahre ist es her, dass eine Horde FCZ-Hooligans einen YB-Fanzug am Bahnhof Herzogenbuchsee überfiel. Noch immer laufen in diesem Zusammenhang Gerichtsverfahren, einer der mutmasslichen Angreifer stand kürzlich in Burgdorf vor Gericht.
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Der Angriff kam aus dem Nichts, und er war massiv. Am 19. August 2017, einem Samstagnachmittag, waren YB-Fans in einem Extrazug auf dem Weg an ein Auswärtsspiel in Zürich gegen den FCZ. Bei einem Halt am Bahnhof in Herzogenbuchsee attackierte eine Gruppe von etwa 25 vermummten FCZ-Hooligans unvermittelt den Zug. «Es war wie im Krieg», sagte eine Zugbegleitern später vor Gericht.

Die Hooligans drangen in den Zug ein, verletzten den Zugchef und einen Fanverantwortlichen, zerstörten eine Scheibe und spritzen Pfefferspray in den Waggon, ausserdem warfen sie Schottersteine auf den Zug. Die FCZ-Hooligans suchten YB-Anhänger. Als sich der Zug wieder in Bewegung setzte, flüchteten die Angreifer und suchten das Weite, ohne auf den harten Kern der YB-Fans getroffen zu sein. Der Spuk dauerte nur wenige Minuten, schockierte aber wegen der rohen Gewalt und der Dreistigkeit, mit der die Zürich-Hooligans im Oberaargau auftraten.

Prozesse und Verurteilungen

Die Täterschaft ausfindig zu machen, stellte sich als grosse Herausforderung heraus für die Ermittler. Dank Überwachungskameras und weiteren Indizien konnten drei der Täter identifiziert und verurteilt werden. Sie kassierten 2020 wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Landfriedensbruch Bussen und bedingte Geldstrafen.

Einer der Männer zog den Fall vors Berner Obergericht, wo er ebenfalls abblitzte. Ein weiterer Angeklagter wurde schon in erster Instanz mangels Beweisen freigesprochen. Ein fünfter Mann schliesslich wurde in Zürich verurteilt, wegen diverser Delikte im Umfeld von Fussballspielen - die Beteiligung am Herzogenbuchsee-Überfall war nur eines davon.

Im Mai dieses Jahres musste sich nun ein weiterer Anhänger des FC Zürich vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf verantworten. Er hatte einen Strafbefehl angefochten. Weshalb er erst jetzt gefunden und angeklagt wurde, ist den Akten von Staatsanwaltschaft und Gericht nicht zu entnehmen.

Schuldspruch, aber mildere Strafe

Die Berner Staatsanwaltschaft wirft auch diesem Mann vor, am Angriff im Sommer 2017 beteiligt gewesen zu sein. Zusätzlich soll er im Oktober 2021 bei einem Scharmützel von FCZ-Anhängern mit GC-Fans im Stadion Letzigrund mitgemacht haben.

Das Gericht in Burgdorf bestätigte den Schuldspruch gegen den heute 27-Jährigen. Die Strafe reduzierte das Gericht von 150 auf 120 Tagessätze bedingt. Trotzdem wird es für den Mann teuer: Die Busse und die Verfahrenskosten läppern sich auf über 7000 Franken zusammen.

Das Urteil akzeptiert der Mann jedoch nicht. Auf Anfrage schreibt der Verteidiger, sein Mandant sei an diesen Angriffen nicht beteiligt gewesen, er ziehe den Fall deshalb vors Berner Obergericht. Die Strategie, eine Beteiligung rundweg abzustreiten, hatten schon die übrigen Angreifer gewählt.

So oder so kommt die Mehrzahl der Beteiligten an jenem Angriff 2017 in Herzogenbuchsee ohne Strafe davon – und kann weiterhin unbehelligt ihr Unwesen treiben in und um Schweizer Fussballstadien. Das einzige, was Hoffnung macht, ist der Zahn der Zeit: Ab einem gewissen Alter sehen sogar die meisten Hooligans ein, dass es sinnvollere Freizeitbeschäftigungen gibt als das Verprügeln gegnerischer Fans.

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veröffentlicht: 26. Juni 2023 07:00
aktualisiert: 26. Juni 2023 07:58
Quelle: 32Today

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