Bedingte Freiheitsstrafe

Bei Behandlung misshandelt: Spiezer Masseur erhält Tätigkeitsverbot

· Online seit 10.01.2024, 09:59 Uhr
Ein 63-Jähriger wurde diese Woche vor dem Regionalgericht Oberland in Thun verurteilt. Der Masseur hatte eine 22-jährige Kundin bei einer Massage geschändet.
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Im Oktober 2022 wurde eine junge Frau bei einem Massagebesuch in Spiez misshandelt. Bei der zweiten Massage habe der Mann die Frau gebeten, sich nackt auszuziehen. Dabei habe er die Frau dann im Leistenbereich massiert und auch mehrmals die Vulva berührt, wie «20 Minuten» berichtet. Anschliessend sei es zudem zu schweren sexuellen Übergriffen durch den Masseur gekommen. Kurz darauf meldete die Frau den Vorfall der Polizei.

Der Masseur widersprach diesen Vorwürfen vor Gericht. Die Frau habe sich ohne seine Anfrage ausgezogen und wollte von ihm im Leistenbereich massiert werden. Die Berührung seien versehentlich passiert. Bei der Aussage des Beschuldigten hätte er gegenüber der Polizei aber gesagt, dass er sich «provoziert» gefühlt habe, so «20 Minuten». Auch führte die Verteidigung eine Whatsapp-Nachricht des Masseurs vor, in welcher er sich bei der Frau entschuldigte; was passiert sei, tue ihm «schrecklich Leid».

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Der Masseur wurde schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten (bei einer Probezeit von zwei Jahren) verurteilt. Er muss die Gerichtskosten und eine Genugtuung von 4000 Franken zahlen. Ausserdem führt eine Verurteilung der Schändung zu einem lebenslangen Tätigkeitsverbot.

(dak)

veröffentlicht: 10. Januar 2024 09:59
aktualisiert: 10. Januar 2024 09:59
Quelle: BärnToday

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