Berner Hotelier will Saisonnierstatut zurück – Gewerkschaft dagegen
Mit dem Saisonnierstatut konnten Schweizer Unternehmen ausländische Arbeiterinnen und Arbeiter während neun Monaten in der Schweiz beschäftigen. Jedoch wurde den Arbeitskräften beispielsweise der Familiennachzug verboten oder erheblich erschwert.
Für René Maeder ist klar: «Man würde diesen Leuten selbstverständlich den gleichen Lohn wie einheimischen Fachkräften zahlen.» Und er ergänzt: «Man müsste selbstverständlich alle freien Arbeitsstellen beim RAV melden und nachweisen, dass man Leute in der Schweiz oder einem EU-Land gesucht hat.»
Für Philipp Zimmermann, Mediensprecher der Unia, ist eine Rückkehr des Saisonnierstatus keine Option. «Es ist nicht der Weg, neue diskriminierende Kategorien von Arbeitnehmenden zu schaffen.» Vielmehr brauche es gute Anstellungsbedingungen: «Löhne, Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie müssen verbessert werden.»
(raw)
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