Knapp abgelehnt

Berner Kantonsparlament gegen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub

· Online seit 08.12.2022, 16:21 Uhr
Schwangere Angestellte des Kantons Bern sollen vor der Geburt ihres Kindes keinen Urlaub von drei Wochen beziehen dürfen. Der Grosse Rat lehnte am Donnerstag mit 70 zu 64 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine überparteiliche Motion ab - gegen den Willen der Kantonsregierung.
Anzeige

Die Vorstösserinnen von SP, Mitte, Grüne, EVP und AL wollten in der Personalverordnung des Kantons einen Mutterschaftsurlaub von drei Wochen verankern. Die Realität zeige, dass 70 Prozent der angehenden Mütter zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin krank geschrieben werde, betonte Sprecherin Tanja Bauer (SP).

Eine klare Regelung sorge für Planungssicherheit, zum Beispiel, wenn es darum gehe, am Arbeitsplatz rechtzeitig eine Stellvertretungslösung zu finden. Darüber hinaus führe diese Regelung kaum zu Mehrkosten. Denn der Staat als Arbeitgeber trägt auch im Krankheitsfall die Lohnkosten der ersten 180 Tage.

Bürgerliches Veto

Die bürgerliche Mehrheit wollte trotzdem keinen «Sonderfall» für das Kantonspersonal, wie SVP-Sprecher Ueli Augstburger sagte. Auch die FDP sah angesichts der Möglichkeit, dass die Mitarbeiterinnen ein Arztzeugnis präsentieren können, keinen Handlungsbedarf.

Der Vorstoss trage zudem nicht zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, erklärte Claudine Esseiva namens der Freisinnigen. Den Frauen bringe es mehr, nach der Geburt mehr Urlaub zu erhalten. Die Grünliberalen ihrerseits waren in der Frage gespalten.

Die Kantonsregierung wäre bereit gewesen, das Anliegen in die Personalverordnung aufzunehmen. Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Mitte) verwies darauf, dass alle europäischen Länder - mit Ausnahme Zyperns - den vorgeburtlichen Urlaub kennen. Auch in der Schweiz finde dazu ein Umdenken statt.

(sda/raw)

veröffentlicht: 8. Dezember 2022 16:21
aktualisiert: 8. Dezember 2022 16:21
Quelle: BärnToday

Anzeige
Anzeige
baerntoday@chmedia.ch