Die Berner Kantonsverwaltung hilft mit Energie zu sparen und damit einen Energiemangel im Winter zu verhindern. Dafür hat der Regierungsrat des Kantons Bern ein erstes Massnahmenpaket verabschiedet. So sollen die Innenraumtemperatur gesenkt und auf Warmwasser verzichtet werden. Zudem soll auf nicht sicherheitsrelevante Aussenbeleuchtungen verzichtet werden und die Heizungen optimiert werden.
Für die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung bedeuten die Massnahmen konkret: Weniger lüften, gekippte Fenster schliessen und Lichter löschen, wenn sie den Raum verlassen. Auch müssen sie sich auf kühlere Temperaturen beim Arbeitsplatz einstellen. Bis spätestens am 3. Oktober sollen die Massnahmen umgesetzt werden. Weitere Massnahmen werden derzeit geprüft.
Ausgearbeitet hatte das erste Massnahmenpaket der Sonderstab Energiemangel. Damit will der Kanton die Energiespar-Kampagne des Bundes unterstützten. Diese sieht vor, den Gasverbrauch der Schweiz um 15 Prozent zu senken – mit freiwilligen Massnahmen. Der Regierungsrat appelliert an die Bevölkerung, den Gemeinden und der Wirtschaft, sich ebenfalls an den Sparanstrengen zu beteiligen.
Konkrete Massnahmen der Kantonsregierung - Die Temperatur in Büro- und Aufenthaltsräumen wird auf 20 Grad sowie in kantonalen Mehrzweckhallen und Werkstätten auf 17 Grad eingestellt.
- Lager und Garagen werden auf 7 Grad und leerstehende Gebäude oder Räume auf 13 Grad eingestellt.
- Sofern nicht betriebsnotwendig wird das Warmwasser abgestellt.
- Auf Weihnachtsbeleuchtung und nicht sicherheitsrelevante Aussenbeleuchtung wird verzichtet.
- In den Gebäuden der Kantonsverwaltung werden die Einstellungen von Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung oder Beleuchtung durch Fachleute optimiert, indem beispielsweise die Heizkurve abgesenkt, die Temperatur bei betriebsnotwendigem Warmwasser gesenkt oder Bewegungsmelder bei Innenbeleuchtungen eingesetzt werden.
- Die Mitarbeitenden werden darauf sensibilisiert, keine eigenen Heizgeräte zu verwenden, auf Dauerlüften oder gekippte Fenster zu verzichten, in der Nacht und am Wochenende Fenster- und Rollläden zu schliessen und das Licht zu löschen, wenn Räumlichkeiten nicht genutzt sind.
(pd/ris)