Mit dem teilrevidierten Gesetz sollen bestehende und historisch wertvolle Archive ins Staatsarchiv überführt werden, wie der Berner Regierungsrat am Montag mitteilte. Zudem solle die Sicherstellung ausgewählter Psychiatrieakten auch in Zukunft sichergestellt werden.
Übernommen werden soll rund ein Viertel des insgesamt über 3400 Meter langen Bestands. Dafür müssen die Kliniken laut Regierungsrat der sogenannten Anbietepflicht unterstellt und gewisse Geheimnisträger, vor allem Ärztinnen und Ärzte, von ihrer Geheimhaltungspflicht entbunden werden.
Die drei ehemals staatlichen Institutionen in Bern, Münsingen und Biel sind seit 2016 selbständig. Bereits bei der Loslösung stellte sich die Frage, wie deren Archive gesichert werden können. Eine Überführung ins Staatsarchiv wurde von allen Seiten als die beste Lösung angesehen.
Anspruch auf Entschädigung
Im Rahmen der Aufarbeitung der Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen haben viele Betroffene ihre Dossiers bei den Kliniken angefordert. Die Opfer können ihre Ansprüche auf Entschädigung zeitlich unbeschränkt geltend machen, nachdem eine zunächst vorgesehene Frist vom Bundesparlament aufgehoben wurde.
Die Gesetzesrevison stellt zudem die Archive der dezentralen Verwaltungsstellen rechtlich der Zentralverwaltung gleich. Weiter werden die Rechtsgrundlagen für Staatsbeiträge für Forschungseinrichtungen wie das Gosteli-Archiv geschaffen.
Das Kantonsparlament hatte im Herbst 2021 beschlossen, das bislang von Privaten finanzierten Archiv zur Geschichte der Schweizer Frauenbewegung mit Kantonsbeiträgen zu unterstützen.
(sda)