Berner Regierungsrat will elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltung
Die entsprechende Gesetzesänderung geht bis am 27. Januar 2023 in die Vernehmlassung, wie aus einer Mitteilung des Regierungsrats vom Freitag hervorgeht. Um gleich schon Nägel mit Köpfen zu machen, steht für die Vernehmlassung erstmals die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung.
Die neuen Regelungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege lehnen sich stark an jene des Bundes an, so dass der elektronische Rechtsverkehr auf Bundes- und Kantonsebene nach einheitlichen Grundsätzen abläuft, hält der Regierungsrat weiter fest.
Digitale Signatur ist nicht erforderlich
Wer professionell mit der Verwaltung beziehungsweise der Verwaltungsjustiz verkehrt, also etwa kantonale und kommunale Behörden oder die Anwaltschaft, wird zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet.
Der elektronische Rechtsverkehr soll über eine Plattform zur Übermittlung von Dokumenten laufen. Auf dieser müssen sich die Benutzerinnen und Benutzer mit einer sicheren Methode anmelden. Eine digitale Signatur der elektronischen Eingaben ist nicht erforderlich. Die Plattform stellt die Unveränderbarkeit der übermittelten Dokumente sicher.
(sda/ris)