Kinderbetreuung

Berner Sozialdirektion übernimmt Zuständigkeit für Tagesfamilien

· Online seit 20.11.2023, 12:30 Uhr
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern übernimmt die Zuständigkeit für Meldungen und die Aufsicht bei Tagesfamilien. Zudem benötigen Tagesfamilienorganisationen ab kommendem Jahr eine Bewilligung.
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Zuvor waren die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) dafür zuständig, wie der Berner Regierungsrat am Montag mitteilte. Der Regierungsrat hat am Montag die entsprechende Teilrevision über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) gutgeheissen.

Die Bewilligungspflicht für Tagesfamilienorganisationen werde eingeführt, damit diese das Amt für Integration und Soziales (AIS) bei der Aufsicht über die Tagesfamilien unterstützen können, hiess es weiter. Bestehende Organisationen müssen bis spätestens Ende Juni 2025 ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung einreichen.

Tagesfamilienorganisationen sind Organisationen, die eine institutionalisierte, familienergänzende Betreuung in Tagesfamilien anbieten. Die Begleitung des Kindes findet dann zuhause in einem familiären Umfeld mit der gleichen Bezugsperson statt.

Mehr Flexibilität bei Personal für Kitas

Ab kommendem Jahr können Kindertagesstätten zudem zusätzliches «Assistenzpersonal» dem Betreuungsschlüssel anrechnen. Neu angerechnet werden können damit auch Personen mit Berufserfahrungen in anderen sozialpädagogischen Einrichtungen oder Aus- und Weiterbildungen in entsprechenden Bereichen sowie auch Auszubildende im zweiten und dritten Lehrjahr. Dadurch erhalten die Kitas laut Regierungsrat mehr Spielraum bei der Anstellung von Mitarbeitenden und können diese auch flexibler einsetzen.

Laut Berner Regierung sind aktuell 362 Kitas und 25 Tagesfamilienorganisationen zum Betreuungsgutscheinsystem zugelassen. Im ganzen Kanton stehen rund 10'000 Vollzeitplätze in Kitas zur Verfügung und pro Jahr werden über 1,2 Millionen Betreuungsstunden durch Tagesfamilienorganisationen vermittelt. Die Kosten für die Betreuungsgutscheine betrugen 75,6 Millionen Franken im Jahr 2022.

(sda)

veröffentlicht: 20. November 2023 12:30
aktualisiert: 20. November 2023 12:30
Quelle: BärnToday

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