Digital first

Gesetz über die digitale Verwaltung gilt ab dem 1. März

· Online seit 23.01.2023, 11:32 Uhr
Bevölkerung und Wirtschaft sollen digital mit dem Staat kommunizieren. Dies soll das Gesetz über die digitale Verwaltung fördern.
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In der öffentlichen Verwaltung des Kantons Bern gilt ab dem 1. März der Grundsatz «digital first». Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung über die digitale Verwaltung sollen die Bevölkerung und die Wirtschaft digital mit dem Staat verkehren können.

Dies teilte der Berner Regierungsrat am Montag mit. Es gelte, dass alle Behörden digital arbeiten und kommunizieren müssen, ausser sie könnten ihre Aufgabe so nicht wirksam erfüllen. Auch Personen aus der Wirtschaft oder von Vereinen, die mit den Behörden verkehren wollen, müssen dies auf dem digitalen Weg machen.

Privatpersonen können weiterhin wie gehabt mit dem Kanton kommunizieren, aber ihnen steht auch ein digitaler Zugang zur Verfügung, zum Beispiel für die Steuererklärung.

Die Digitalisierung ist schon seit mehreren Jahren im Gang. Mit dem neuen Gesetz und der Verordnung wird dieser Prozess unterstützt und gefördert, so der Kanton.

Diese Entwicklung ist Teil der Regierungspolitik, welche die Exekutive verfolgt. Der Grosse Rat hatte im März 2022 dem Gesetz zugestimmt und so die Rechtsgrundlage für die Digitalisierung der Verwaltung geschaffen.

(sda/pfl)

veröffentlicht: 23. Januar 2023 11:32
aktualisiert: 23. Januar 2023 11:32
Quelle: sda

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