Berichterstattung

Grosser Rat kritisiert Tamedia-Zeitungen harsch

05.03.2024, 13:13 Uhr
· Online seit 05.03.2024, 13:12 Uhr
Die Berichterstattung zweier Zeitungen über einen Polizei-Einsatz von 2021 in Bern hat ein Nachspiel. Der Grosse Rat lässt die Regierung prüfen, wie «medial widerfahrenes Unrecht» geklärt und wiedergutgemacht werden könnte.
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Mit 75 zu 65 Stimmen bei 12 Enthaltungen überwies er am Dienstag eine Richtlinienmotion aus den Reihen von EDU, SVP, FDP und Mitte. «Berner Zeitung» und «Bund» mussten sich von diesen Fraktionen harsche Kritik gefallen lassen.

Der im Zentrum der Berichterstattung stehende Polizist sei medial vorverurteilt worden. Dadurch sei das Vertrauen ins gesamte Medienwesen erschüttert worden.

Der Regierungsrat solle klären, weshalb die Redaktion ihre Darstellung selbst nach der Intervention eines Rechtsmediziners nicht angepasst habe. Zu prüfen seien auch eine Beschwerde sowie eine Schadenersatz- und Genugtuungsforderung.

Bei einer Polizeikontrolle in Bern im Juni 2021 war ein widerspenstiger Mann zu Boden geführt worden, um ihm Handfesseln anlegen zu können. Zufällig anwesende Journalistinnen und Journalisten von «Berner Zeitung» und «Bund» brachten den Fall an die Öffentlichkeit.

Die Motionäre warfen den Zeitungen vor, sie hätten den Fall von Beginn weg auf die gleiche Stufe gestellt wie die Tötung von George Floyd durch einen US-Polizisten, der dem Opfer fast zehn Minuten lang das Knie auf den Nacken gedrückt hatte. Der Vergleich sei nachweislich fehl am Platz. Der Polizist wurde später freigesprochen.

«Skandal gewittert»

Die Journalisten hätten einen Skandal gewittert und ihre Story entsprechend kreiert, sagte André Roggli namens der Mitte-Fraktion. Um verunglimpfende Leserkommentare zu löschen, habe die Redaktion Monate gebraucht. Der Polizist sei auf den schlecht verpixelten Aufnahmen erkannt worden.

Die Berichterstattung stehe in eklatanten Gegensatz zu den Grundsätzen der Medienethik, sagte Mathias Müller (SVP). Der Fall erschüttere das Vertrauen in das gesamte Medienwesen.

«Vorstoss unnötig»

Marianne Schild (GLP) warnte davor, als Parlament in den Fall einzugreifen. Die Regierung könne den Polizisten bei allfälligen rechtlichen Schritten unterstützen, dazu brauche es keinen Vorstoss. «Die Unabhängigkeit der Medien ist eines unserer höchsten Güter.»

Edith Siegenthaler (SP) wies darauf hin, dass der Vorfall auch wegen den Medienberichten genau abgeklärt worden sei. Ein weiterer, am Rand beteiligter Polizist sei erstinstanzlich tatsächlich verurteilt worden.

Die beiden Zeitungen haben die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Insbesondere treffe es nicht zu, dass die Redaktion irgendeine Behauptung «nachweislich wider besseren Wissens» gemacht habe.

Zutreffend sei, dass vereinzelt Online-Kommentare freigeschaltet worden seien, in denen die Polizeiaktion mit Mord und Totschlag in Verbindung gebracht worden sei. Dafür entschuldige sich die Chefredaktion.

(sda)

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veröffentlicht: 5. März 2024 13:12
aktualisiert: 5. März 2024 13:13
Quelle: BärnToday

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