Nach Volksabstimmung

Grosser Rat verlangt Umsetzung des neuen Klimaschutzartikels

· Online seit 13.09.2022, 12:29 Uhr
Berns Grosser Rat hat einen Vorstoss zur Umsetzung des neuen Klimaschutzartikels in der Kantonsverfassung angenommen. Unter anderem soll die Kantonsregierung aufzeigen, wie die Finanzflüsse des Kantons und seiner Gemeinden bereits auf eine klimaneutrale Entwicklung ausgerichtet sind.
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Der Regierungsrat soll auch darauf hinwirken, dass Institutionen und Unternehmen, an denen der Kanton beteiligt ist oder mit denen er in intensiven Geschäftsbeziehungen steht, sich in ihrem Investitionsverhalten ebenfalls auf das Erreichen der Klimaneutralität ausrichten.

Insgesamt fünf Punkte umfasst der intensiv diskutierte Vorstoss. Die Kantonsregierung hatte nichts gegen dessen Überweisung. Der Regierungsrat beantragte aber, die Forderung nach Beeinflussung von Unternehmen in der schwächeren Form des Postulats zu genehmigen.

Das tat der Grosse Rat am Dienstag, nachdem sich die Vorstösserinnen und Vorstösser bereit erklärt hatten, diesen Punkt der Motion in einen Prüfungsauftrag zu wandeln. Die fünf Punkte des Vorstosses passierten dann die Abstimmungen jeweils mit komfortabler Mehrheit gegen Nein-Stimmen aus der SVP- und der EDU-Fraktion.

Regierung will vorwärts machen

Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor Christoph Ammann sagte im Rat, die Regierung wolle vorwärts machen mit dem Klimaschutz. Aber wenn es um die Neuausrichtung von öffentlichen Finanzflüssen gehe, brauche es Zeit für Grundlagenarbeit. Deshalb sei für einen Teil des Vorstosses die Form des Postulats angemessen.

Im September 2021 hatte das Stimmvolk des Kantons Bern den neuen Klimaschutzartikel angenommen. Im Absatz vier des neuen Artikels 31a steht, Kanton Bern und Berner Gemeinden richteten die öffentlichen Finanzflüsse insgesamt auf eine klimaneutrale und gegenüber der Klimaveränderung widerstandsfähige Entwicklung aus.

(sda/raw)

veröffentlicht: 13. September 2022 12:29
aktualisiert: 13. September 2022 12:29
Quelle: BärnToday

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