Schilder-Chaos am See

Hunde an die Leine: Thun regelt Benutzung des Seeufers neu

· Online seit 07.02.2023, 12:50 Uhr
Vom Schadaupark am Seeufer entlang zum Bonstettenpark spazieren, ein beliebter Weg für Thunerinnen und Thuner, aber auch für Touristen. Doch welche Regeln bezüglich Hunden, Grillen etc. gelten, war bislang verwirrend. Jetzt will die Stadt Thun Klarheit schaffen.
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Muss der Hund angeleint werden? Darf man hier grillen? Gilt ein Fahrverbot? Diese Fragen waren bislang am Seeuferbereich in Thun unklar. «Im Verlauf der Zeit hat sich ein Schilderwald ergeben», erklärt der Thuner Gemeinderat Reto Schertenleib. Es sei unübersichtlich geworden, auch in der Durchsetzung der Regeln.

In den verschiedenen Uferabschnitten galten unterschiedliche Regeln. Dies sorgte nicht nur für Verwirrung, sondern auch für Zoff unter der Bevölkerung. Die Stadt Thun schreibt in einer Medienmitteilung: «Erhöhte Lärmemissionen, das Missachten des Fahrverbots oder freilaufende und Vögel jagende Hunde sorgten für Konflikte.»

Der öffentliche Bereich wird von vielen Menschen benutzt. Darum will die Stadt jetzt klare Regeln schaffen. Diese sollen für den gesamten Bereich gelten und besser ausgeschildert werden.

Mit den Massnahmen sollen laut Schertenleib auch Natur- und Vogelschutz verstärkt werden. Definierte Zonen für Hunde, Baden und Grillen sollen den Naturschutz im Gebiet fördern.

Was gilt?

  • Entlang des Uferwegs, wo auch Naturschutzgebiet ist, gilt eine Leinenpflicht für Hunde. Auch diese ist nicht neu, sondern wurde erweitert. Im Strandbad sind Hunde ganz verboten. Dafür haben die Hunde auf einer neuen eingezäunten Hundespielwiese und im hinteren Teil des Bonstettenparks freien Lauf.
  • Auto und Velofahren ist grundsätzlich verboten. Ausnahme gelten beispielsweise für Rettungs- und Unterhaltsfahrzeuge. Für Lieferungen braucht es eine Bewilligung. «Es hätte grossteils bereits jetzt ein Fahrverbot gegolten», so Schertenleib. Aber wegen der unübersichtlichen Beschilderung sei die Durchsetzung schwierig gewesen. «Im Gegensatz zu heute wird es klar erkennbar sein.» Auch Reiten ist nicht erlaubt.
  • «Man darf Grillen und Baden», so der Gemeinderat. «Einfach in den ausgewiesenen Zonen. Feuer und Grillieren ist nur an offiziellen Grillstellen erlaubt.

Für Veranstaltungen braucht es eine Bewilligung der Stadt Thun. Aber auf dem Grunderinseli dürfen keine musikalischen oder künstlerischen Darbietungen stattfinden – ausser man bekommt eine Sondergenehmigung. Dort habe es vermehrt Probleme gegeben, so Reto Schertenleib. Mit der Bewilligungspflicht will die Stadt Lärm entgegenwirken.

veröffentlicht: 7. Februar 2023 12:50
aktualisiert: 7. Februar 2023 12:50
Quelle: BärnToday

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