Bern
Kanton Bern

Kanton Bern muss verfassungsmässig Mehrheit an der BEKB halten

Kantonalbank

Kanton Bern muss verfassungsmässig Mehrheit an der BEKB halten

· Online seit 17.08.2023, 12:30 Uhr
Der Kanton Bern darf laut Verfassung seinen Mehrheitsanteil an der Berner Kantonalbank (BEKB) nicht auf unter 50 Prozent senken. Zu diesem Schluss kam ein Rechtsgutachten, welches der Regierungsrat in Auftrag gegeben hatte. Somit kommt die Regierung einer Forderung des Grossen Rats nach.
Anzeige

Um die kantonale Beteiligung an der BEKB auf unter 50 Prozent senken zu können, ist eine Verfassungsänderung nötig, wie die Berner Regierung am Donnerstag mitteilte. Dafür ist eine Volksabstimmung nötig, was eine hohe politische Hürde darstelle.

Der Grosse Rat hatte in der Herbstsession 2022 von der Regierung mit einem Vorstoss von Thomas Brönnimann (GLP/Mittelhäusern) gefordert, dass der Kanton keine Mehrheitsbeteiligung an der BEKB mehr halten muss. Weiter forderte er die Streichung des Artikels 53 der Kantonsverfassung zu prüfen. Dieser besagt, dass der Kanton eine Bank betreibt.

Regierungsrat will keine Änderung der Verfassung

Das Verb «betreiben» setze voraus, dass der Kanton einen bestimmenden Einfluss auf die Bank nehmen könne, dies sei bei einer Minderheitsbeteiligung nicht gewährleistet, kam das Rechtsgutachten zum Schluss. Dementsprechend müsste das Verb durch eine anderes ersetzt werden oder der Artikel als "Kann-"Bestimmung formuliert werden.

Von einer Änderung der Kantonsverfassung sehe die Regierung aber ab, denn sie erkenne keinen Handlungsdruck, an der Höhe oder der Form der Beteiligung eine Anpassung vorzunehmen, war dem Communiqué zu entnehmen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Vorstoss abzuschreiben. Der Rat wird sich voraussichtlich in der Wintersession 2023 damit befassen.

(sda)

veröffentlicht: 17. August 2023 12:30
aktualisiert: 17. August 2023 12:30
Quelle: BärnToday

Anzeige
Anzeige
baerntoday@chmedia.ch