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Kantonspolizei Bern identifiziert mehrere Online-Anlagebetrüger

«Boiler Room Scam»

Kantonspolizei Bern identifiziert mehrere Online-Anlagebetrüger

· Online seit 07.11.2023, 13:09 Uhr
Die Kantonspolizei Bern kann einen Erfolg im Kampf gegen Cyberkriminalität verbuchen. Dank umfangreicher Ermittlungen und in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, sei es gelungen eine Tätergruppierung von Online-Anlagebetrügern, konkret des «Boiler Room Scams» zu identifizieren.
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Seit 2019 ermittelt die Kantonspolizei Bern gegen die Betrüger. Dabei arbeitet sie mit den Behörden der Ukraine und Georgiens, sowie mit Europol, Eurojust und Fedpol zusammen. Die Gruppierung operiere aus dem Ausland und sei professionell organisiert, schreibt die Polizei.

Sie habe mutmassliche Online-Anlagebetrüger und Geldwäscherei in der Schweiz und im Ausland begangen. Dazu gehören Strohfirmen, Bank- und Kryptowährungskonten und über hundert mutmasslich betrügerische Online-Investitions-Websites. Europaweit betrachtet habe das bisher zu finanziellen Schäden in hundertfacher Millionenhöhe gegeben – dies mit zehntausenden Geschädigten.

Hausdurchsuchungen und Verhaftungen

Die Polizei hat die Ermittlungen vor vier Jahren aufgenommen, als im Oktober 2019 eine Anzeige wegen Online-Anlagebetrugs einging. Im Herbst 2022 waren weitere Anzeigen wegen Online-Anlagebetrugs eingegangen. Dabei hat man dieselbe Vorgehensweise festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt seien die Betrüger des sogenannten Boiler Room Scams von Georgien aus tätig gewesen.

Anfang 2023 fanden in der Ukraine und in Georgien Hausdurchsuchungen, Anhaltungen und Verhaftungen statt. Es seien Computersysteme sichergestellt worden. Durch internationale Behörden wurden Bankkonten gesperrt, die der Tätergruppierung indirekt zugänglich seien.

Es kann laut Polizei nicht ausgeschlossen werden, dass die Täterschaft weiterhin grossflächig aktiv ist. Die Ermittlungen laufen weiterhin. Die Kantonspolizei warnt vor «Online-Finanzinvestitionen» jeglicher Art, auch wenn diese seriös wirken würden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Werbung auf Social-Media-Plattformen erscheine oder wenn nach Telefonkontakt dazu aufgefordert wird, Fernzugrifftools zu installieren.

(ade)

veröffentlicht: 7. November 2023 13:09
aktualisiert: 7. November 2023 13:09
Quelle: BärnToday

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