Gutscheine erlaubt

«Karton im Säli»: Berner Kantonsparlament zeigt ein Herz fürs Lotto

· Online seit 08.03.2023, 16:46 Uhr
Der bernische Grosse Rat will will den Lotto-Veranstaltern das Leben erleichtern. Gutscheine aller Art sollen künftig wieder auf dem Gabentisch zu finden sein.
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Mit 115 zu 20 Stimmen überwies das Parlament am Mittwoch eine Motion von Thomas Fuchs (SVP/Bern), der die Abschaffung der neuerdings geltenden Einschränkungen für Lottoveranstalter forderte. Viele Vereine seien auf die Einnahmen aus dem Lotto angewiesen, machte Fuchs geltend.

Gutscheine zum Beispiel vom Coop seien ein beliebter Preis. Doch im Kanton Bern seien nur noch Gutscheine des lokalen Gewerbes in begrenztem Ausmass erlaubt. Gleichzeitig boomten sogenannte Superlottos in den Nachbarkantonen.

Regierungsrat Philippe Müller (FDP) zeigte Verständnis für das Anliegen. Der Spielraum des Kantons sei aber begrenzt. Die interkantonale Geldspielaufsicht habe letzten Herbst darauf hingewiesen, dass Gutscheine und Edelmetalle als Preise bei bewilligungsfreien Lottos unzulässig seien. Hintergrund ist das 2018 angenommene Geldspielgesetz.

«Maximum gemacht»

Der Kanton Bern habe die verlangte Praxiskorrektur vorgenommen. Zugunsten der Veranstalter sehe er aber von einem vollständigen Verbot von Gutscheinen als Gewinne bei bewilligungsfreien Lottos und Tombolas ab. Vielmehr lasse er einen Anteil Gutscheine des lokalen Gewerbes von maximal 20 Prozent der Gewinnsumme zu.

Der Kanton habe damit das Maximum gemacht, was ohne bundesgesetzliche Änderung möglich sei. Wenn der Rat eine Motion mit weitergehenden Forderungen überweise, wecke er falsche Erwartungen.

«Bern als Musterkanton»

Davon liess sich der Rat nicht beirren. Die grosse Mehrheit – auch der Ratslinken – folgte dem Aufruf von Fuchs, an der Motion festzuhalten. Bern müsse nicht immer der Musterkanton sein, befand Fuchs. In Solothurn zum Beispiel gälten andere Regeln: Schon am kommenden Wochenende seien an einem Hornusser-Lotto in Obergerlafingen wieder Migros-Gutscheine im Wert von bis zu 1000 Franken zu gewinnen. Das sei mit den geltenden bernischen Vorgaben nicht möglich.

In den eidgenössischen Räten gibt es derweil Forderungen nach einer lotto-freundlichen Anpassung des Geldspielgesetzes. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärte allerdings diese Woche, zunächst wolle man Vollzug und Wirkung des Gesetzes evaluieren.

(sda/raw)

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veröffentlicht: 8. März 2023 16:46
aktualisiert: 8. März 2023 16:46
Quelle: BärnToday

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