Keine tieferen Gebühren für Vornamensänderungen im Kanton Bern
Anne-Caroline Graber (SVP/La Neuveville) wies darauf hin, dass die ordentliche Gebühr von 300 Franken nicht für alle gelte. Wer eine Geschlechtsumwandlung hinter sich habe, müsse bloss 75 Franken zahlen. Das sei eine Ungleichbehandlung.
Die Ratsmehrheit sah es wie der Regierungsrat anders. Die beiden Fälle seien nicht vergleichbar, denn sie basierten auf unterschiedlichen Gesetzen und seien mit unterschiedlichem Aufwand verbunden.
Hürden aus dem Weg schaffen
Für Menschen, die das Geschlecht wechselten, habe der Bund ausdrücklich die bürokratischen Hürden aus dem Weg schaffen wollen, sagte Regierungsrat Philippe Müller (FDP). Dazu gehöre auch, dass die Person ohne nähere Prüfung einen neuen Vornamen wählen könne.
In allen anderen Fällen müssten achtenswerte Gründe für die Namensänderung dargelegt und von den Behörden geprüft werden. Das sei mit Kosten von rund 300 Franken verbunden. Senke man die Gebühren, müssten die Steuerzahlenden für einen Teil dieser Kosten aufkommen.
Im Kanton Bern wollen jährlich rund 300 Personen ihren Vornamen ändern lassen. Der Grosse Rat lehnte die Motion mit 94 zu 47 Stimmen ab.
(sda/raw)
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