Kommission will zweiten Gegenvorschlag zur Berner Solarinitiative
Mit ihrem Gegenvorschlag will die Bak noch bis im vierten Quartal 2023 abwarten, wie die Kommission am Dienstag mitteilte. Bis zu diesem Zeitpunkt werde auf Bundesebene voraussichtlich ein «Energie- Mantelerlass» verabschiedet. Der Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene hänge stark von diesen Gesetzgebungsarbeiten ab und die Kommission möchte diese Entwicklung miteinbeziehen.
Laut Communiqué unterstützt die Kommission grundsätzlich das Vorhaben der Initiative. Diese verlangt, dass künftig alle Neubauten mit Solaranlagen auszustatten sind, wenn sich die Dach- oder Fassadenflächen dafür eignen und die Installation zumutbar ist. Zudem sollen bestehende Bauten bis 2040 nachgerüstet werden.
Regierung lehnt Solarpflicht an Fassaden ab
Dem Regierungsrat geht die Initiative der Grünen zu weit. Im Mai 2023 präsentierte er einen Gegenvorschlag. Die Regierung will eine Vorschrift für Solaranlagen nur auf Dachflächen und nicht auch an Fassaden. Zudem soll eine Solarpflicht nur bei der Sanierung von Dachflächen oder Neubauten gelten. Dass alle Bauten bis 2040 nachgerüstet werden sollen, geht der Regierung zu weit.
Der zweite Gegenvorschlag werde voraussichtlich im November in eine kurze Vernehmlassung gehen. Die Bak sehe anschliessend vor, dem Grossen Rat das Geschäft in der Frühlingssession 2024 zur ersten Lesung vorzulegen.