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Kurz nach Inkrafttreten: Berner Kantonsparlament korrigiert Gesetz

Wegen höherer Kostenbeteiligung

Kurz nach Inkrafttreten: Berner Kantonsparlament korrigiert Gesetz

· Online seit 06.09.2023, 14:32 Uhr
Die Kostenbeteiligung von Eltern mit Kindern mit besonderem Förder- und Schutzbedarf soll korrigiert werden. Das Kantonsparlament hat am Mittwoch einstimmig eine entsprechende überparteiliche Motion angenommen.
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Laut dem Motionär Martin Lerch (SVP/Langenthal) führte die Anfang 2022 in Kraft getretene Gesetzgebung teilweise zu massiven Erhöhung der Kostenbeteiligung von unterhaltspflichtigen Personen. Diese sind bis zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 zu korrigieren.

Zudem setze der Kanton mit einem einkommensabhängigen Beteiligungsmodell mit starken Schwelleneffekten falsche Erwerbsanreize. Angesichts der «extrem progressiven Beitragsskala» lohne sich eine Steigerung des Einkommens für Personen mit mittlerem und höherem Einkommen nicht, stand in Lerchs Motion.

Als letzten Punkt verlangen die Motionären, dass die Einkommen der Eltern, von Geschwisterkindern und von Konkubinatspartnern ohne Unterhaltspflicht nicht mehr für die Berechnung der Kostenbeteiligung herbeigezogen werden.

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Überprüfungsbedarf erkannt

Der Regierungsrat verlangte eine Umwandlung der Motion in ein Postulat. Das Kantonale Jugendamt (KJA) habe im Zuge der Umsetzung der neuen Regelung einen gewissen Überprüfungsbedarf erkannt und bereits entsprechende Analyse- und Abklärungsarbeiten eingeleitet, sagte Regierungsrätin Evi Allemann (SP).

Unterhaltspflichtige mit zwei Kindern und mit einem Jahreseinkommen von 100'000 Franken würden sich laut Regierung etwa in gleichem Mass an den Kosten einer Vollzeitunterbringung wie vor Inkrafttreten der neuen Regelung, als die Beteiligung 30 Franken pro Tag betrug, beteiligen. Unterhaltspflichtige mit einem tieferen Einkommen müssten sich weniger stark an die Kosten beteiligen und umgekehrt.

(sda/sst)

veröffentlicht: 6. September 2023 14:32
aktualisiert: 6. September 2023 14:32
Quelle: BärnToday

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