19-Grad-Grenze

Mieter- und Vermieter-Verbände gegen Heizbegrenzung

02.10.2022, 21:26 Uhr
· Online seit 02.10.2022, 21:25 Uhr
Dass Wohnungen bei einer Mangellage nur noch auf 19 Grad geheizt werden dürfen, stösst beim Mieter- und beim Vermieter-Verband auf Widerstand. Berner Passantinnen und Passanten hingegen würden kältere Wohnungen in Kauf nehmen.

Quelle: TeleBärn

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Berner Bürger und Bürgerinnen wären bereit, künftig auf Wärme zu verzichten. «Wir haben eine Krisensituation und dann muss man auch etwas dazu beitragen», sagt ein älterer Mann, der am Sonntag in der Berner Innenstadt unterwegs war.

Doch weder der Mieter- noch der Vermieterverband sind damit einverstanden, dass bei extremer Energie-Knappheit Wohnungen nur noch auf 19 Grad geheizt werden dürfen.

Natalie Imboden, Berner Grüne-Nationalrätin und Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz, findet es wichtig, dass alle zum Sparen von Strom beitragen. Sie würde Appelle an die Bevölkerung den Vorschriften vorziehen – unter anderem, da die erlassenen Vorschriften wahrscheinlich nicht kontrolliert werden könnten, so Natalie Imboden.

Beschwerden seitens Mieterinnen und Mieter möglich

Auch Adrian Haas, der Präsident des Hauseigentümerverbands Region Bern, erachtet die 19-Grad-Grenze in Mehrfamilienhäusern als problematisch. Die Temperatur in den einzelnen Wohnungen könne nicht aufs Grad genau gesteuert werden – wenn 19 Grad eingespeist würden, könne es sein, dass einzelne Wohnungen nur 18 oder 17 Grad warm seien. «Dann ist es unangenehm», so Adrian Haas. Zudem könne es so auch sein, dass bei der Wohnung ein Mangel vorliege.

Gemäss Rechtsanwalt Dominic Nellen könne ein solcher Entscheid zu Beschwerden von Mieterinnen und Mieter führen. Diese hätten das Recht auf eine bewohnbare Wohnung. Der Vermieter oder die Vermieterin sei dafür zuständig, dass sich die Wohnung in einem guten Zustand befinde – also auch für eine ausreichende Heizung der Wohnung.

Es könnte also sein, dass Vermieterinnen und Vermieter sogar für etwas gerade stehen müssten, das der Bundesrat angeordnet habe.

(sst)

veröffentlicht: 2. Oktober 2022 21:25
aktualisiert: 2. Oktober 2022 21:26
Quelle: BärnToday

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