Aktuell suchen sehr viele Menschen Schutz und Asyl in der Schweiz. Die Kantone und Gemeinden sind durch den Ukraine-Krieg und die steigende Zahl der Asylgesuche stark gefordert, es mangelt an Plätzen für die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden, schreibt der Kanton Bern in einer Mitteilung.
Er nimmt deshalb mehrere Notunterkünfte wieder in Betrieb. Voraussichtlich ab Mitte Oktober 2023 wird die als Notunterkunft vorgesehene Zivilschutzanlage Bodengässli in Niederscherli vorübergehend erneut als Asylunterkunft dienen. Das war bereits einmal während der Flüchtlingskrise 2015 der Fall. Auch in den Gemeinden Burgdorf (NUK Lindenfeld), in Bern (NUK Effinger) und in Tramelan werden ab Mitte September und Anfang Oktober wieder Asylsuchende untergebracht. Pro Standort sollen 100 Personen einziehen können.
Keine Familien in der Unterkunft
Die Notunterkünfte werden möglichst mit Einzelpersonen belegt, damit oberirdisch Platz für Familien geschaffen werden kann, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde Köniz. Für den Betrieb der Asylunterkunft ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Kanton Bern im Auftrag des Kantons zuständig.
Die Gemeinde Köniz stellt die Anlage zur Verfügung, sie ist vertraglich dazu verpflichtet. Hans-Peter Kohler, Bildungs- und Sozialdirektor Köniz, sagt dazu: «Das ist so absolut in Ordnung, weil es im Kanton einfach zu wenig Platz hat. Da bieten wir natürlich gerne auch Hand.» In engem Kontakt mit dem Kanton und der Schulleitung und im Austausch mit den ortsansässigen Vereinen wird die Gemeinde die Inbetriebnahme der Asylunterkunft vorbereiten. Köniz könne rund 100 Plätze zur Verfügung stellen. Oberirdisch hat Köniz keine Liegenschaften, die sie bieten könnte. Man werde aber sicher schauen, dass die Zeitdauer in der unterirdischen Unterkunft nicht zu lange sei, so Hans-Peter Kohler.
Die Gemeinde wird im September eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung durchführen. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die unterirdische Unterbringung von Asylsuchenden im betroffenen Ort Fragen aufwirft. «Die Unterkunft ist neben der Schulhausanlage, das hat schon 2015 zu Reden gegeben», präzisiert Kohler. Es gäbe aber schon Lösungen. Die Fragen der Bevölkerung sollen an der Informationsveranstaltung diskutiert und geklärt werden.
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Weitere Unterbringungsmöglichkeiten
Der Kanton Bern hat die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter damit beauftragt, bis Ende September 2023 insgesamt 1200 Unterbringungsplätze für Schutz- und Asylsuchende zu bestimmen.
Seit Frühjahr 2022 hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) rund 30 neue Kollektivunterkünfte mit einer Kapazität von etwa 3500 Plätzen in Betrieb genommen. Mittlerweile zeigt sich, dass der Liegenschaftsmarkt für Objekte, die sich als Kollektivunterkunft eignen, grösstenteils ausgeschöpft ist. Eine zielführende Suche und Inbetriebnahme von entsprechenden Gebäuden ist heute fast unmöglich geworden, da in den Verwaltungskreisen und Gemeinden des Kantons die Bereitschaft, die Schaffung von Asylunterkünften zu unterstützen, kaum noch vorhanden ist.
Verteilung proportional zur Bevölkerung
Die zu schaffenden Unterbringungsplätze werden bevölkerungsproportional auf die Verwaltungskreise aufgeteilt. Bei der Verteilung der Plätze werden auch die bereits vorhandenen Plätze in den jeweiligen Verwaltungskreisen berücksichtigt. Somit sollen Verwaltungskreise, die bereits viele Schutz- und Asylsuchende aufgenommen haben, einen teilweisen Ausgleich erfahren. Die Verwaltungskreise Berner Jura, Emmental, Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli sind daher vorläufig ausgenommen. In den anderen Verwaltungskreisen sind je 50 bis 300 Plätze zu schaffen.
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