«Schadensgrenze ist erreicht»: Kanton Bern lässt einen Wolf schiessen
Zwischen dem 21. Oktober und dem 24. Dezember wurden in den Gemeinden Schwarzenburg, Rüschegg, Zimmerwald, Rüeggisberg und Niedermuhlern 22 Schafe von einem Wolf gerissen, wie der Kanton Bern am Montag in einer Medienmitteilung schreibt. Damit sei die gesetzlich festgelegte Schadensgrenze erreicht, wodurch der Kanton nun eine Abschussbewilligung für einen einzelnen Wolf erlässt.
In der Gegend seien mindestens zwei Wölfe aktiv. Doch nur einer der beiden habe nachweislich Herdenschutzmassnahmen überwunden, schreibt der Kanton weiter. Auf diesen Wolf hat der Kanton Bern es nun abgesehen.
Damit auch das richtige Raubtier erwischt wird, gelten mehrere Auflagen:
- Ein Abschuss darf nur in Zusammenhang mit einem Angriff auf eine Herde mit Schutzzaun erfolgen.
- Das Gebiet ist auf die Gemeinden Schwarzenburg, Rüschegg, Zimmerwald, Rüeggisberg, Niedermuhlern und direkt angrenzende Gemeinden beschränkt.
- Die Verfügung ist bis am 24. Februar 2023 befristet.
Gegen die Abschussverfügung dürfen beschwerdeberechtigte Verbände zwar Beschwerde einlegen, doch haben diese keine aufschiebende Wirkung.
(pd/dak)