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Tiervernachlässigung? Die ehemalige Betreiberin der Igelstation Wynau wird grösstenteils freigesprochen

Wynau

Vernachlässigung in der Igelstation? Betreiberin weitgehend freigesprochen

09.08.2023, 20:04 Uhr
· Online seit 09.08.2023, 16:52 Uhr
Am Regionalgericht Emmental-Oberaargau hat sich am Mittwoch eine 54-jährige Frau verantworten müssen. Sie habe die verletzten Wildtiere in ihrer Auffangstation vernachlässigt, warf ihr die Staatsanwaltschaft vor. Das Gericht spricht die Beschuldigte jedoch zu grossen Teilen frei.

Quelle: Tele M1

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Die Vorwürfe waren happig, die die Berner Staatsanwaltschaft gegen die Betreiberin der Igelstation Wynau im Oberaargau erhoben hatte. Im Sommer und Herbst 2021 soll der 54-Jährigen die Kontrolle über ihre Institution entglitten sein.

Doch das Gericht hat die Frau am Mittwoch zu grossen Teilen freigesprochen. Vor allem der Hauptvorwurf der Vernachlässigung sah das Gericht als nicht erwiesen an, nur bei einer Katze war die Haltung illegal. Ebenso einen Freispruch gab es bei den Punkten 2 und 3. Schuldig sei sie nur, weil ein schlechtes Raumklima herrschte, weil Verletzungsgefahr bestand und weil sie die Medikamentenliste nicht richtig führte. Dies aus dem einfachen Grund, weil die Beweisdecke sehr dünn sei. Der Richter kann sich lediglich auf die Igelkontrollblätter, die die Beschuldigte selbstständig geführt hat, sowie auf die Wahrnehmungen der Zeugen stützen. Der Sachverhalt könne in den meisten Punkten nicht ohne ernsthafte Zweifel bewiesen werden, so Einzelrichter Rudin.

Insgesamt sprach das Gericht eine Strafe in Form einer Übertretungsbusse von 775 Franken aus, plus Verfahrenskosten von knapp 1000 Franken - das sind ein Drittel der Gesamtkosten. Die Staatsanwaltschaft hatte noch eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagen plus eine Busse von 600 Franken ausgesprochen.

Kein Tierarzt, fehlende Hygiene – Überforderung?

Worum ging es? In der Auffangstation in Wynau wurden normalerweise 150 Igel pro Jahr abgegeben. Im verregneten Jahr 2021 waren es aber doppelt so viele. Igel mit Wunden am Kopf, Problemen mit der Nahrungsaufnahme, Abszessen oder anderen Verletzungen. In der Igelstation sollten sie gesund gepflegt werden, damit sie wieder in der Natur leben können. Doch das klappte mehr schlecht als recht: Nur 20 Prozent der Igel wurden wieder ausgesetzt, 80 Prozent verliessen die Igelstation nicht lebend.

Bei einer Kontrolle des Veterinärdienstes im Herbst 2021 wurde festgestellt, dass die Igel und weitere Tiere wie Katzen und Hunde nicht ordnungsgemäss gehalten worden seien. Diverse der kleinen Stacheltiere seien trotz ihrer schweren Verletzungen nicht oder ungenügend mit Medikamenten versorgt worden, es sei kein Tierarzt beigezogen worden, oder die Betreiberin habe die Igel erst Tage nach dem Ankommen in der Auffangstation eingeschläfert; so berichteten es die Kontrolleure.

Zudem hätten im Haus schlimme Hygienezustände geherrscht: es habe nach Urin gestunken, Exkremente seien an mehreren Orten festgestellt worden. Auch Gefahrenquellen wie abgebrochene Plexiglasscheiben, Schrauben und vergorenes Obst hätten offen herumgelegen. Die Themen Hygiene und die Gefahrenquellen seien schon bei vorherigen Kontrollen angesprochen worden, erklärte die Kontrolleurin als Zeugin vor Gericht.

Beschuldigte weist Schuld von sich

Die Beschuldigte sass ruhig auf ihrem Stuhl vor ihrer Verteidigerin. Ihren grossen Rucksack hatte sie links daneben platziert, die Beine unter ihrem langen Jeansrock überschlagen. Während des gesamten Prozesses zeigte sie kaum Reaktionen. Das änderte sich abrupt, als sie selbst befragt wurde. Die Beschuldigte versuchte, die Situation mit Lachen zu überspielen – immer wieder sprudelte es aus ihr heraus.

Sie wies alle Vorwürfe bis auf das unvollständige Führen des Medikamenteninventars zurück. In diesem Punkt gibt sie Fehler und Unwissenheit zu. Die anderen Punkte streitet sie ab, mit der Kontrolle im Allgemeinen ist sie nicht einverstanden. Sie gibt zwar zu, dass die Betreuung und Behandlung der Igel schwierig gewesen sei, dass sie sich aber durchaus in der Lage gefühlt habe, sich um die Tiere zu kümmern.

Sie habe ihr Bestes gegeben und immer die Lebensqualität der Igel im Auge gehabt und danach entschieden. «Wenn ich mit den Igeln immer zum Tierarzt gegangen wäre, wäre ich dort sowieso nur ausgelacht worden.» Sie ist der Meinung, dass die Tierärzte sich nicht anders um die Tiere gekümmert hätten als sie es in der Igelstation selber getan hat.

Die Hygiene mit so vielen Tieren im Haus sei tatsächlich eine Herausforderung gewesen. Sie habe aber jeden Abend geputzt – da die Kontrolle am Morgen stattgefunden hat, sei es aus diesem Grund bereits wieder schmutzig gewesen.

Verteidigung fordert Freispruch

Die Verteidigung unterstrich, die Beweiskette sei für eine Verurteilung nicht ausreichend. Gerüche seien subjektiv. Die Angeklagte sei in den Punkten eins bis drei frei und im Punkt vier schuldig zu sprechen. Die Beschuldigte sei einsichtig, habe sich an die Instruktionen aus ihrer Betriebsbewilligung gehalten, habe die Igelstation in der Zwischenzeit geschlossen und züchte keine Katzen mehr; sie halte nur noch wenige Hunde.

Mit dieser Argumentation hatte die Verteidigung grösstenteils Erfolg. Der Einzelrichter kommt zum Schluss, die Beweise seien zu dünn für Verurteilungen, es bestünden ernsthafte Zweifel an den Vorwürfen, wie sie die Staatsanwaltschaft zusammengetragen hat.

Das Urteil des Regionalgerichts kann weiter gezogen werden, nächste Instanz ist das Berner Obergericht.

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veröffentlicht: 9. August 2023 16:52
aktualisiert: 9. August 2023 20:04
Quelle: 32Today

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