Vorläufig keine weiteren Verfügungen gegen die BKW
Das Bundesverwaltungsgericht hiess im Januar eine Beschwerde der BKW Energie gegen eine Verfügung der Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (VK Stenfo) teilweise gut. Es wies den Fall zur Neubeurteilung an die Verwaltungskommission zurück.
Gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts legte die BKW als Betreiberin des Ende 2019 abgestellten Atomkraftwerks Mühleberg Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses folgt in einer am Freitag veröffentlichten Verfügung der Ansicht des Energiekonzerns, dass eine neue Verfügung der VK Stenfo vor dem Abschluss des vorliegenden Beschwerdeverfahrens aus prozessökonomischen Gründen keinen Sinn machen würde.
Die VK Stenfo legte die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle 2020 auf 23,856 Milliarden Franken fest. Davon sind 3,779 Milliarden Franken für die Stilllegung und 20,077 Milliarden Franken für die Entsorgung vorgesehen.
«Braune Wiese» zulässig
Die Verwaltungskommission ging bei ihrer Berechnung davon aus, dass die Gebäude der früheren Anlage zurückgebaut werden müssen - auch wenn von ihnen keine radiologische Gefahr mehr ausgehen sollte. Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch, dass nicht nur dieses als «grüne Wiese» bezeichnete Stilllegungsziel erlaubt sei. Zulässig sei auch die «braune Wiese», bei der die Bauten weiterbestehen und neu genutzt werden können.
Die BKW rügte in ihrer Beschwerde noch weitere Punkte der Verfügung der VK Stenfo. Diese wurden jedoch abgewiesen.
(sda/raw)
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