Kommunale Abstimmung

Knapper Entscheid in Worb: 51 Prozent sagen Ja zur Umzonung der Sternenmatt

03.03.2024, 14:03 Uhr
· Online seit 03.03.2024, 13:41 Uhr
Nach hartem Abstimmungskampf und vielen Diskussionen hat Worb entschieden: Das Areal hinter dem Restaurant Sternen soll umgezont werden. Damit kann eine Wohnüberbauung auf der Sternenmatt weiterverfolgt werden. 51 Prozent der Stimmbeteiligten stimmten für die Umzonung.
Anzeige

In einer Referendumsabstimmung hiessen sie die Vorlage mit 2391 Ja- zu 2289 Nein-Stimmen gut. Das entspricht einer Mehrheit von 51,1 Prozent, wie die Gemeinde am Sonntag mitteilte.

Bereits im Vorfeld hatte die Abstimmung in Worb für viel Diskussionen gesorgt. Die Referendumsführer hatten geltend gemacht, der Bereich hinter dem Restaurant Sternen müsse als «grüne Lunge» erhalten bleiben. Durch die Wohnblocks würden auch das Schwimmbad und die Liegewiesen massiv beeinträchtigt.

Gemeindepräsident Niklaus Gfeller war von einer knappen Entscheidung ausgegangen und zeigte sich auf Anfrage erleichtert: «Das Projekt Sternenmatt hat überzeugt. Zudem half uns die hohe Stimmbeteiligung von über 60 Prozent.»

Die Überbauung entspreche den Zielen der Ortsplanung für ein moderates Bevölkerungswachstum und innerer Verdichtung. Es sei besser, neue Bauten an diesem Standort zu erstellen als Landwirtschaftsland zu überbauen. Dank der 76 neuen Wohnungen kämen neue Steuerzahler nach Worb.

Laut Gfeller sei das Dorf trotz hartem Abstimmungskampf nicht gespalten: «Nach der Abstimmung geht das Leben weiter.»

Beschwerde noch hängig

Die Gegner hatten versucht, den Urnengang vom Sonntag juristisch zu verhindern. Das Regierungsstatthalteramt entzog ihrer Beschwerde aber die aufschiebende Wirkung. Über die Beschwerde selber wird erst später entschieden; sie richtet sich gegen die Visualisierungen des Investors in der Abstimmungsbotschaft.

Die Vorlage war umstritten. Wie Befürworter und Gegner argumentierten, erfährst du im Video.

Amtszeit wird beschränkt

Weiter sprach sich das Volk mit gut 80 Prozent Ja-Stimmen für die Einführung einer Amtszeitbeschränkung aus. Wer im Gemeinderat sitzt oder das Gemeindepräsidium inne hat, soll künftig nach maximal vier Legislaturen abtreten müssen. Die Stimmberechtigten hiessen eine Änderung der Gemeindeordnung mit 3656 gegen 884 Stimmen gut.

Im Parlament war die Neuerung unbestritten. Die Beschränkung auf eine maximal 16-jährige Amtszeit werde für frischen Wind sorgen, hiess es.

Wird ein Mitglied des Gemeinderats in das Gemeindepräsidium gewählt, beginnt die Amtszeitbeschränkung neu zu laufen. Keine Beschränkung gibt es nach wie vor für das Parlament und die Kommissionen.

Die Änderung der Gemeindeordnung tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft. Für die Wahlen im September 2024 gilt also noch das alte Recht.

Gemeindepräsident Niklaus Gfeller (EVP) kann sich daher der Wiederwahl stellen. Er strebt eine fünfte Amtszeit an. Wird er erneut gewählt, wäre er der letzte Gemeindepräsident mit einer Amtszeit von 20 Jahren.

(sda/sst)

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 3. März 2024 13:41
aktualisiert: 3. März 2024 14:03
Quelle: BärnToday

Anzeige
Anzeige
baerntoday@chmedia.ch