Lohndiskriminierung

Mitarbeiterinnen der Stadt Bern verdienen «signifikant» weniger

· Online seit 02.12.2022, 16:12 Uhr
In der Berner Stadtverwaltung beträgt die «nicht erklärbare» Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen 3,8 Prozent. Dies geht aus der 2021 durchgeführten Lohngleichheitsanalyse hervor.
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Die Lohndifferenz von 3,8 Prozent liege in allen Direktionen der Stadtverwaltung unter der vom Bund vorgesehenen Toleranzschwelle von 5 Prozent, teilte die Stadt Bern am Freitag mit. Trotzdem will der Gemeinderat zusätzliche Abklärungen in Auftrag geben, um weitere Massnahmen gegen die nach wie vor bestehende «signifikante Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen» zu ergreifen.

Letztmals führte die Stadt Bern im Jahr 2017 eine Lohngleichheitsanalyse durch. Damals wurde eine nicht erklärbare Lohndifferenz von 1,8 Prozent errechnet – jedoch mit einer fehlerhaften Berechnungsmethode. Mit der korrekt angewandten Berechnungsmethode lägen die Werte für 2017 auf ähnlichem Niveau wie 2021, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Angestellte im Stundenlohn sollen öffentlich-rechtlich angestellt werden

Bei der jüngsten Analyse vom März 2021 wurden die Löhne von insgesamt 3968 Mitarbeitenden - davon 2173 Frauen – unter die Lupe genommen. Der Durchschnittslohn der Frauen liegt bei 6896 Franken, derjenige der Männer bei 7785 Franken, was einer Differenz von 11,4 Prozent entspricht.

Berücksichtigt man nicht diskriminierende Faktoren wie Qualifikation, Alter, Anstellungsdauer und Funktion, reduziert sich die Lohndifferenz auf 3,8 Prozent. Gemäss Michael Aebersold, Gemeinderat der Stadt Bern, besteht Handlungsbedarf. Aber: «Man muss grundsätzlich festhalten, dass wir unter der Limite sind, welche bei 5 Prozent liegt, den man nicht erklären kann. In der Stadt Bern wolle man aber auch unter dieser Limite sicherstellen.

Thematik Lohngleichheit sei komplex

«Man hat gesehen, dass wir ein Problem bei Mitarbeitenden haben, die im Stundenlohn angestellt sind», so Michael Aebersold. Dies betreffe mehr Frauen als Männer. «Der Lohnanstieg ist nicht gleich wie bei den Mitarbeitenden, welche öffentlich-rechtlich angestellt sind.» Die Thematik Lohngleichheit sei relativ komplex und lasse sich nicht in zwei Sätzen erklären, betont der Gemeinderat. Eine grosse Rolle spielt aber das bereits in die Jahre geratene Personalreglement. «Das alte Gesetz sah vor, dass man Menschen, die nicht regelmässig arbeiten, im Stundenlohn anstellen kann. Früher ging man davon aus, dass dies ein gutes Modell sei. Heute muss man feststellen, dass auch solche Mitarbeitende öffentlich-rechtlich angestellt werden müssen, damit alle Rahmenbedingungen gleich sind.»

Daher verabschiedete der Berner Stadtrat am 18. August ein teilrevidiertes Personalreglement, welches die Anstellungsbedingungen der Angestellten der Stadt Bern verbessern soll. Wegen behaupteten «Mehrkosten von über 10. Millionen Franken» hat ein Bündnis aus GLP, MItte, FDP und SVP das Referendum ergriffen.

(sda/lae)

veröffentlicht: 2. Dezember 2022 16:12
aktualisiert: 2. Dezember 2022 16:12
Quelle: BärnToday

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