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Phänomen Nacktwandern: Ist das eigentlich erlaubt?

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Phänomen Nacktwandern: Ist das eigentlich erlaubt?

08.05.2023, 15:10 Uhr
· Online seit 08.05.2023, 11:49 Uhr
Der beliebteste Sport in der Schweiz ist seit jeher das Wandern. Jetzt, da die Temperaturen langsam wieder steigen, zieht es immer mehr Wandervögel ins Grüne. Manche von ihnen gehen einen Schritt weiter, um das pure Naturerlebnis zu spüren: Sie lassen die Kleider zu Hause.
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So geschehen am vergangenen Samstag in der Nähe von Belp im Kanton Bern. Dort war ein Nacktwanderer von einer Leserreporterin dabei beobachtet worden, wie er mit Kopfhörern auf den Ohren über ein Bahngleis marschierte. Die alarmierte Polizei teilte der Leserreporterin mit, dass die Person bekannt und ungefährlich sei und verzichtete auf ein Ausrücken.

Darf man das denn?

Doch ist es eigentlich erlaubt, so völlig enblösst durch die Landschaft zu wandern? Was klar ist: das Nacktwandern ist Kantonssache. Das stellte das Kantonsgericht Appenzell-Ausserrhoden im Jahr 2011 fest. Dort war ein damals 62-Jähriger von einer Passantin angezeigt worden und musste später eine Geldbusse von 100 Franken bezahlen. Er hatte laut Gerichtsurteil «öffentliche Sitte und Anstand grob verletzt». Dieser Tatbestand sei hinreichend bestimmt.

Nacktkanton Solothurn?

Aber wie verhält es sich nun in den hiesigen Gefilden? Im letzten Sommer kam es im Kanton Solothurn zu einigen Vorfällen mit «Nackten». Im Niederamt entlang der Aare war ein Mann wiederholt exhibitionistisch aufgefallen, woraufhin die Kantonspolizei Solothurn vermehrt Kontrollen durchführte. Ein Jahr zuvor berichtete Argovia Today über einen nackten Mann, der in Obergösgen Passantinnen belästigt hatte.

Das hat nichts mit Exhibitionismus zu tun

Dabei sei es immens wichtig, dass man zwischen «Nacktwandern» und «Exhibitionismus» unterscheide, sagt Bruno Gribi, Mediensprecher der Kantonspolizei Solothurn. Anzeigen gegen Nacktwanderer würden sehr selten eingereicht.

Grundsätzlich ist es so, dass das Nacktwandern an sich keinen Straftatbestand erfüllt und geduldet wird. Erst wenn sich andere Personen an der Nacktheit der Wandervögel stören oder sich belästigt fühlen, liegt eine Übertretung vor, die mit einer Ordnungsbusse wegen «unanständigen Benehmens» bestraft werden kann. Es komme auf den Einzelfall an, heisst es von Seiten der Kantonspolizei Bern.

Harmloser Wanderspass?

In den allermeisten Fällen handelt es sich bei Nacktwanderern um harmlose Naturfans, die einem speziellen Hobby nachgehen und andere Menschen eher meiden. Laut dem deutschen Magazin GQ verspricht «wahre Freiheit nur die Nacktkörperkultur». Nacktwanderer geniessen «Wind und Sonne direkt auf der Haut». Ein sexueller Anreiz steckt in der Regel nicht dahinter.

Dennoch gibt es Menschen, die sich an der Nacktheit anderer stören und sich belästigt fühlen könnten. Dies müssen sich die Nackedeis bewusst sein, wenn sie sich unbekleidet in der Öffentlichkeit bewegen.

veröffentlicht: 8. Mai 2023 11:49
aktualisiert: 8. Mai 2023 15:10
Quelle: 32Today

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