Autofahrer muss statt 40 nun 1700 Franken wegen Busse zahlen
Weil die Anwohnerparkkarte mit der Rückseite nach oben in seinem Auto lag, erhielt der betroffene Lenker eine Busse von 40 Franken. Doch dies liess er nicht auf sich sitzen: Er akzeptierte die Strafe nicht, wie die «Berner Zeitung» und «der Bund» schreiben.
Keine Busse aber Verfahrenskosten
So ging es in einem ersten Schritt zum Regionalgericht Bern-Mittelland, das zwar dem Autofahrer die 40 Franken erliess. Doch das Verfahren selbst verursachte Kosten in der Höhe von 700 Franken, die der Lenker aber erneut nicht übernehmen wollte. Darum zog er den Fall als Nächstes zum Obergericht.
Trotz Vorschlägen abgeblitzt
Der Autofahrer legte dem Obergericht zwei Ideen vor, um das Problem zu erledigen. Einerseits sollten die Kontrollpersonen mit Geräten ausgestattet werden, mit denen sie nachschauen könnten, ob auf die entsprechende Autonummer eine Parkkarte gelöst sei. Andererseits solle es bei Parkbussen eine neue Option geben, wie bei der SBB, wenn jemand sein Abonnement vergessen habe.
Das Obergericht fand laut den Tamedia-Zeitungen nicht viel Gefallen an diesen Vorschlägen. Es war dagegen und betonte in seinem Urteil, es liege einzig in der Verantwortung des Lenkers, die Anwohnerparkkarte korrekt anzubringen, sodass die Angaben zur Kontrolle sichtbar seien. Nun muss der Lenker insgesamt 1700 statt der ursprünglichen 40 Franken zahlen.
(fho)