Berner Stadtrat uneins über Sonderhilfe für öffentliche Kitas
Entscheide fielen am Freitag noch keine. Sie folgen erst im kommenden Jahr bei der zweiten Lesung des teilrevidierten Betreuungsreglements.
Das Volk hatte sich 2011 für ein neues System bei den Kindertagesstätten entschieden. Die Eltern erhalten nun Betreuungsgutscheine - unabhängig davon, ob sie ihr Kind in eine städtische oder eine private Kita schicken. Damit gleich lange Spiesse für alle herrschen, darf die Stadt ihre 15 eigenen Kitas nicht zusätzlich subventionieren. Von diesem Grundsatz will der Gemeinderat vorübergehend abweichen. Er begründet dies mit den Defiziten der öffentlichen Kitas in den Jahren 2020 und 2021. Die Fehlbeträge seien grösstenteils eine Folge der Pandemie.
Befristete Lösung
Während private Kitas von Bundeshilfen für nicht besetzte Plätze profitiert hätten, seien die öffentlichen Kitas nur zu einem Bruchteil über den Kanton entschädigt worden. Zudem hätten Gemeinden und ihre Betriebe keine Kurzarbeitsentschädigungen für Angestellte beantragen können.
Die Teilrevision des Betreuungsreglements soll ermöglichen, dass bis Ende 2024 Beiträge aus dem Allgemeinen Haushalt an die Spezialfinanzierung Kitas fliessen können. Wie hoch diese Beiträge sein werden, soll der Stadtrat dereinst aufgrund einer Überprüfung des städtischen Finanzinspektorats beschliessen.
«Erfolgsmodell nicht gefährden»
Voraussetzung ist die Reglementsrevision - und die stösst auf Widerstand. Das Mitte-Rechts-Lager, das 2011 die Volksabstimmung gewann, warnte davor, das «Erfolgsmodell mit den Betreuungsgutscheinen» zu gefährden und die öffentlichen Kitas auf unlautere Weise zu bevorzugen.
Die rotgrüne Ratsmehrheit lehnte es ab, das Geschäft zu versenken - ein Nichteintretensantrag fand lediglich die Stimmen von FDP/JF, Mitte, SVP und GLP/JGLP. Mit 25 zu 41 Stimmen scheiterte auch ein Rückweisungsantrag des Mitte-Rechts-Lagers. Dieser wollte den Gemeinderat verpflichten, erst einmal von einer verwaltungsexternen Stelle genaue Zahlen zu den coronabedingten Mehraufwänden und Mindererträgen eruieren zu lassen.
(sda)