Neues Stadtquartier

Beschwerde gegen Berner Viererfeld-Abstimmung abgelehnt

06.01.2023, 12:21 Uhr
· Online seit 06.01.2023, 12:17 Uhr
Die Berner Regierungsstatthalterin hat am Freitag eine Beschwerde gegen die Vorbereitung der Volksabstimmung über das Bauprojekt im Viererfeld abgelehnt.
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Die Berner Regierungsstatthalterin hat am Freitag eine Beschwerde gegen die Vorbereitung der Volksabstimmung über das Bauprojekt im Viererfeld abgelehnt.

Die Beschwerdeführenden kritisierten in ihrer Stimmrechtsbeschwerde, die Stadt halte das Anfang September 2022 in Kraft getretene Klimareglement nicht ein. Der entsprechende Artikel besagt, dass die städtischen Vorlagen auf allfällige Auswirkungen auf das Klima und die Einhaltung des Klimareglements überprüft werden müssen.

Die Stimmberechtigten finden aus Sicht von Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen in den Abstimmungsunterlagen ausreichend Angaben zur Auswirkung auf das Klima. So würden im Vortrag insbesondere die Planung des neuen Stadtteils als «2000-Watt-Areal» sowie zahlreiche weitere Ausführungen zu klimafreundlichen Aspekten der Überbauung gemacht, hielt Kirchen in einer Mitteilung vom Freitag fest.

Nicht die erste Beschwerde gegen Abstimmung

Die Beschwerdeführenden bemängelten zudem, dass der Grundsatz der Einheit der Materie verletzt und die Abstimmungsbotschaft nicht sachlich und unvollständig sei. Auch diese Rügen wies die Statthalterin als unbegründet ab.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Es ist dies nicht die erste Beschwerde gegen die geplante Viererfeld-Abstimmung.

Der Berner Stadtrat hatte bereits im Februar 2022 die Abstimmungsvorlage mit dem Titel «Abgabe des Entwicklungsgebiets Viererfeld/Mittelfeld im Baurecht» vorgelegt. Gleichzeitig zur Abgabe von Land im Baurecht ging es in der Vorlage auch um sieben Verpflichtungskredite.

Gegen diese Abstimmungsvorlage wehrten sich Mitglieder der Grün-alternativen Partei (GaP) auf juristischem Weg. Im vergangenen Mai lehnte die Statthalterin die Beschwerde ab, worauf die Beschwerdeführenden ans Verwaltungsgericht gelangten.

Abstimmung auf März geplant

Gestützt auf dieses Beschwerdeverfahren änderte die Stadt ihre Taktik und schnürte das Abstimmungspaket auf. Die Stimmberechtigten sollen im März 2023 einzig über den Kredit für die weitere Planung und den Bau der notwendigen Infrastruktur entscheiden. Die Abgabe von Bauland im Baurecht wird separat geregelt.

Auf dem Viererfeld soll ein Stadtquartier mit über tausend Wohnungen entstehen. Nach jahrzehntelangem Hin und Her hiess das Volk 2016 die Zonenpläne gut und gab damit grünes Licht für die weitere Planung. Nach wie vor gibt es aber grundsätzlichen Widerstand gegen die Überbauung.

(sda)

veröffentlicht: 6. Januar 2023 12:17
aktualisiert: 6. Januar 2023 12:21
Quelle: BärnToday

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