Naturschutz

Gericht weist Beschwerde gegen Schutzgebiet Fraubrunnenmoos ab

· Online seit 02.04.2024, 11:52 Uhr
In dem vom Kanton Bern unter Schutz gestellten Gebiet im Fraubrunnenmoos prallen Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft aufeinander. Das bernische Verwaltungsgericht hat nun eine Beschwerde gegen die Unterschutzstellung abgewiesen.
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Hinter der Beschwerde stehen die Gemeinde Fraubrunnen, verschiedene Flurgenossenschaften, bäuerliche Vereine und Privatpersonen. Das knapp fünf Hektar grosse Gebiet des Fraubrunnenmoos liegt in einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Ebene zwischen Fraubrunnen und Schalunen.

Gefährdeter Vogel brütet im Fraubrunnenmoos

Es beherbergt die zweitgrösste Kiebitzkolonie der Schweiz. Der Kiebitz ist als gefährdete Art auf der Roten Liste der Brutvögel. Die Gegend ist auch Heimat für zahlreiche weitere Tier- und Pflanzenarten und zeichnet sich durch eine hohe Biodiversität aus, wie dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist.

Die Beschwerdeführenden brachten vor, dass sich innerhalb des Schutzperimeters landwirtschaftliche Fruchtfolgeflächen befänden. Diese hätten kompensiert werden müssen.

Das Verwaltungsgericht verneint dies. Obschon die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Bodens gewisse Einschränkungen erfahre, werde der selber Boden nicht verändert und bleibe als Kulturland erhalten.

Teilweises Betretungsverbot wird vom Gericht bestätigt

Laut Verwaltungsgericht ist die Unterschutzstellung auch verhältnismässig. Es werde nicht mehr Land geschützt als nötig. Auch einen Eingriff in die Eigentumsrechte anerkennt das Verwaltungsgericht nicht. Die Beschwerdeführenden hatten kritisiert, dass das Gebiet nicht mehr überall betreten werden darf.

Eingriffe in die Eigentumsgarantie sind gemäss Verwaltungsgericht unter anderem dann zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage bestehen und im öffentlichen Interesse liegen.

Ein solches gewichtiges öffentliches Interesse erkennt das Gericht im Schutz des Fraubrunnemoos. Kiebitze seien störungsempfindlich. Daher sei auch das teilweise Betretungsverbot nicht zu beanstanden.

Urteil kann noch weitergezogen werden

Landwirtschaft sei im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kanton weiterhin möglich. Für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung könnten Flurwege weiterhin ohne Ausnahmebewilligung befahren werden. Die Nutzungen würden also nicht vollständig untersagt.

Mildere Massnahmen als ein Betretungsverbot würden nicht zum Erfolg führen, kommt das Gericht zum Schluss. So hätten etwa Flugblätter mit Verhaltenshinweisen wenig gebracht. Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann noch an die nächst höhere Instanz weitergezogen werden.

Die bernische Wirtschafts-, Umwelt- und Energiedirektion hatte das Fraubrunnenmoos mit einem Teil des benachbarten Waldgebiets sowie angrenzenden Flurwegen und einem Teil einer Bachparzelle im Januar 2022 unter Schutz gestellt.

(sda/dak)

veröffentlicht: 2. April 2024 11:52
aktualisiert: 2. April 2024 11:52
Quelle: BärnToday

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