«Effy 29»-Prozess

Hausbesetzer von Gewaltvorwurf freigesprochen – das sagt der Verteidiger dazu

10.01.2024, 19:16 Uhr
· Online seit 10.01.2024, 15:24 Uhr
Die Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer, die sich 2017 an der Effingerstrasse in Bern mit Gewalt gegen die Räumung durch die Polizei gewehrt hatten, werden auch vom Berner Obergericht nur wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Vom Vorwurf der Gewalt werden sie freigesprochen.

Quelle: TeleBärn / Jan Bernhard / BärnToday / Warner Nattiel

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Die Angeklagten werden zu bedingten Geldstrafen zwischen 750 und 3000 Franken verurteilt. Nur ein bereits vorbestrafter Mann des Hausbesetzer-Kollektivs wird härter bestraft: Das Obergericht verurteilt ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 2600 Franken.

Quelle: Archiv TeleBärn / BärnToday

Damit folgt das Obergericht dem Urteil der Vorinstanz. Das Regionalgericht in Bern hatte die vier Frauen und zwölf Männer ebenfalls wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, vom Gewaltvorwurf jedoch freigesprochen.

Urteil sorgte für Aufsehen

Das Urteil sorgte damals für viel Aufsehen und die Staatsanwaltschaft entschied sich, den Fall ans Berner Obergericht weiterzuziehen. Der Prozess am Obergericht dauerte vier Tage und kostete über eine halbe Million Franken. Die Staatsanwaltschaft könnte den Fall nun noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Bei einer Liegenschaftsräumung im Februar 2017 war es zwischen der Kantonspolizei Bern und dem linksautonomen Kollektiv «Oh du Fröhliche», welches das Haus zu dieser Zeit besetzte, zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen. Die Polizisten wurden mit Feuerwerk und Mobiliar beworfen, worauf sie mit Gummischrot reagierten. Mehrere Einsatzkräfte wurden verletzt.

(raw)

veröffentlicht: 10. Januar 2024 15:24
aktualisiert: 10. Januar 2024 19:16
Quelle: BärnToday

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