Initianten für Gratis-Öv in Bern reichen Verwaltungsbeschwerde ein
Konkret geht es um die Frage, ob die Initiative gegen Bundesrecht verstösst. Die Vorinstanzen sind der Ansicht, dass dies der Fall ist. Die Initiantinnen und Initianten wiederum sehen durch die Entscheide demokratische Rechte willkürlich beschränkt, wie sie in einer Mitteilung vom Donnerstag schreiben.
Ihrer Ansicht nach existiert keine Vorschrift des Bundes, die die Einführung eines unentgeltlichen innerstädtischen Tram- und Busverkehrs verbieten würde.
Auch in anderen Kantonen geben Initiativen für den kostenlosen Gebrauch des ÖV zu reden, etwa in Neuenburg oder in der Waadt. Im Kanton Freiburg gelangten die Initianten jüngst mit einem Rekurs ans Bundesgericht. Dessen Entscheid könnte ein Präzedenzfall für die Initiativen in den anderen Kantonen sein.