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Stadt Bern

Müssen Bernerinnen und Berner bald Feuerwehrdienst leisten?

Stadtrats-Debatte

Müssen Bernerinnen und Berner bald Feuerwehrdienst leisten?

· Online seit 20.10.2022, 14:59 Uhr
Am Donnerstagabend debattiert der Stadtrat über das totalrevidierte Feuerwehrreglement der Stadt Bern. Dieses beinhaltet eine Feuerwehrdienstpflicht und eine Ersatzabgabe für Menschen, die keinen Feuerwehrdienst leisten.
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Worum geht es in der Stadtrats-Debatte?

Die Stadt Bern ist eine der einzigen Gemeinden des Kantons, die keine Feuerwehrdienstpflicht kennt. Das aktuelle Feuerwehrreglement der Stadt Bern wurde 1996 verabschiedet und sieht keine solche Pflicht vor. Wer in der Milizfeuerwehr mitarbeitet und so die Berufsfeuerwehr unterstützt, tut dies also freiwillig.

Mit der Einführung der Feuerwehrdienstpflicht könnte der Minimalbestand an Milizfeuerwehrangehörigen langfristig gesichert werden. Der Gemeinderat hat Ende Juni das totalrevidierte Feuerwehrreglement zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Dieser entscheidet am Donnerstagabend über das Reglement.

Für wen würde die Feuerwehrdienstpflicht gelten?

Gemäss dem totalrevidierten Feuerwehrreglement sind alle in der Stadt Bern niedergelassenen Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) im Alter zwischen 19 und 52 Jahren der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt. Wer keinen Feuerwehrdienst leisten kann oder will, muss grundsätzlich eine Ersatzabgabe bezahlen.

Wie hoch wäre die Ersatzabgabe?

Das totalrevidierte Feuerwehrreglement sieht vor, dass sich die Ersatzabgabe nach einem Prozentsatz von mindestens 7,5 Prozent der einfachen Steuer berechnet. Der anwendbare Prozentsatz wird jeweils mit dem jährlichen Budget festgelegt. Da die Ersatzabgabe zu einer erhöhten Belastung des Haushaltsbudgets führt, soll der Betrag möglichst sozialverträglich ausgestaltet werden. Gemäss kantonalem Recht ist er einerseits abhängig von steuerbarem Einkommen, andererseits darf er 450 Franken pro Jahr nicht übersteigen. Für Ehepaare oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen gilt eine gemeinsame Ersatzabgabe, die auf dem Gesamteinkommen basiert.

Gäbe es auch Ausnahmen von der Pflicht?

Nicht alle Personen müssten Feuerwehrdienst in der Milizfeuerwehr leisten. Von der Dienstpflicht wären gegen Einreichung eines Gesuchs folgende Personengruppen ausgenommen:

  • Personen, die eine amtliche Funktion ausüben, die nicht mit dem aktiven Feuerwehrdienst vereinbar sind
  • Personen, die eine ganze Individualrente beziehen
  • Personen, deren Behinderung sie bei der Leistung von aktivem Feuerwehrdienst wesentlich beeinträchtigt
  • Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zu Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige allein oder hauptverantwortlich zu betreuen haben.

Diese Personen sind auch von der Bezahlung der Ersatzabgabe befreit, sofern ihr steuerbares Einkommen weniger als 100'000 Franken und ihr steuerbares Vermögen weniger als eine Million Franken beträgt.

Wofür würde die Ersatzabgabe eingesetzt?

Die Erträge aus den Ersatzabgaben sind zweckgebunden und dürfen ausschliesslich für Feuerwehrzwecke verwendet werden. Berufs- und Milizfeuerwehr werden aus den städtischen Steuereinnahmen entsprechend der Höhe der eingehenden Ersatzabgabe weniger finanzielle Mittel erhalten. Die neue Ersatzabgabe würde die Stadtkasse laut Gemeinderat jährlich um schätzungsweise 6,2 Millionen Franken entlasten.

Die Einführung der Feuerwehrdienstpflicht hätte gleichzeitig aber auch organisatorischen und administrativen Mehraufwand zur Folge. Unter anderem müssten die Dienstpflichtigen erfasst und rekrutiert, Befreiungsgesuche bearbeitet oder Kleidung und Ausrüstung bereitgestellt werden. Der Gemeinderat rechnet mit zwei bis drei Vollzeit-Stellen, die für solche Aufgaben neu zu schaffen wären.

Wie geht es weiter?

Am Donnerstagabend entscheidet der Stadtrat einerseits über die Totalrevision des Feuerwehrreglements der Stadt Bern vom 28. November 1996 und – damit verbunden – über die Einführung der Feuerwehrdienstpflicht. Nimmt der Stadtrat die Vorlage an, bestimmt der Berner Gemeinderat den Zeitpunkt des Inkrafttretens des totalrevidierten Feuerwehrreglements.

Die Vorlage unterliegt jedoch dem fakultativen Referendum – es könnte also sein, dass die Stadtberner Bevölkerung das letzte Wort zur Einführung der Feuerwehrdienstpflicht hat.

veröffentlicht: 20. Oktober 2022 14:59
aktualisiert: 20. Oktober 2022 14:59
Quelle: BärnToday

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