Das teilte der Berner Gemeinderat am Donnerstag mit. Damit Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe ein- und aussteigen können, müssen die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs gemäss Eidgenössischem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) angepasst werden. Ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg müsse möglich sein.
In der Stadt Bern gebe es 408 Bus- und Tramhaltestellen, wovon bereits 89 den Anforderungen des Gesetztes entsprächen. 146 weitere sollen im Zuge von geplanten Sanierungs- oder Neugestaltungsprojekten angepasst werden. Diese werden laut Communiqué über entsprechende Projektkredite finanziert.
Weitere Haltestellen sollen umgestaltet werden
94 weitere Haltestellen, bei welchen mittelfristig keine Sanierungs- oder Neugestaltungsprojekte geplant seien, hätten hohe Priorität umgestaltet zu werden. Sie weisen eine hohe Fahrgasfrequenz auf, sind wichtige Umsteigeorte und/oder liegen in direkter Nähe einer Alters-, Behinderten- oder Bildungsinstitution, wie es weiter hiess.
Für diese 94 Haltestellen plant der Gemeinderat ein eigenständiges Projekt. Den Kredit dafür müssen der Stadtrat und die Stimmbevölkerung noch bewilligen.
(sda/raw)
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