Zweite Tramachse durch Berner Innenstadt: Es gibt viele Differenzen
Zur Diskussion stehen drei Linienführungen. Die erste Variante sieht die Linienführung durch die nördliche Innenstadt via Speichergasse–Nägeligasse vor. Die zweite Variante würde das Tram via Lorrainebrücke–Viktoriarain zum Viktoriaplatz führen. Die dritte Variante besteht aus der Linienführung via Bundesgasse–Kochergasse.
Vorbehalte und Präferenzen bestehen gegenüber allen drei vorgeschlagenen Linienführungen, wie die Regionalkonfererenz Bern-Mittelland am Donnerstag mitteilte. Die Festlegung einer zweiten Tramachse bleibe «eine grosse Herausforderung», weil es keine Linienführung ohne Nachteile gebe.
Die Mehrheit der 66 Institutionen, Organisationen und Privatpersonen, die bei der Mitwirkung ihre Meinung äusserten, hat noch keine Präferenz und unterstützt die vertiefte Untersuchung der Varianten.
Bern, Bund und Bernmobil sind uneins
Die Stadt Bern spricht sich für die Variante Bundesgasse–Kochergasse aus, wie es in der Medienmitteilung heisst. Das Ziel sei, den Raum Bahnhof Bern stärker zu entlasten. Der Bund lehnt aus sicherheitstechnischen Gründen eine Tramachse durch die Bundesgasse ab.
Das Transportunternehmen Bernmobil bevorzugt die Variante Nägeligasse–Speichergasse. Diese ermögliche aus Sicht der Fahrgäste eine bessere Erschliessung und kurze Umsteigewege.
Wegen der unterschiedlichen Interessenlagen beschloss die Behördendelegation nach eigenen Angaben einen Zwischenschritt. Zuerst solle auf politischer Ebene erneut das Gespräch mit dem Bund gesucht werden, hiess es. Zudem werde für jede der drei Varianten die technische Machbarkeit an den kritischen Stellen vertieft geprüft.
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Gesucht ist die «Bestvariante»
Die Ergebnisse sollen zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt weden. Ziel sei es, bis im Jahr 2026 eine «Bestvariante» zu eruieren und damit die planerischen Grundlagen für den politischen Entscheidungsprozess zu liefern.
Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland eruiert gemeinsam mit Kanton Bern und Stadt Bern, Bernmobil sowie der Gemeinde Ostermundigen eine geeignete Linienführung. Diese soll «machbar, zweckmässig, städtebaulich verträglich und finanzierbar» sein.
(sda)
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